Lärmsorgen

Verkehr

1. Rang für den Verkehrslärm

Die Möglichkeiten moderner Mobilität zählen zu einer der prägendsten Errungenschaften seit der Industrialisierung. Gemäss Bundesamt für Statistik pendeln in der Schweiz 90 Prozent der erwerbstätigen Personen zu ihrem Arbeitsort, Tendenz steigend. Es ist zur Normalität geworden, an einem Ort zu wohnen, an einem anderen Ort zu arbeiten und an einem weiteren Ort seine Freizeit zu verbringen. Grosse Distanzen sind heutzutage keine Hindernisse mehr, sondern höchstens Unannehmlichkeiten. Um diese Unannehmlichkeiten zu minimieren, setzen viele auf den Individualverkehr, welcher aus Sicht des Lärmschutzes besonders problematisch ist.

 

Schilderwald. Ausdruck der vielfältigen Mobilität ist auch die Vielzahl an unterschiedlichen Verkehrszeichen.


Situation

Der Strassenverkehr ist mit Abstand die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Tagsüber ist jeder fünfte (ca. 1.6 Mio.) und in der Nacht jeder sechste (ca. 1.4 Mio.) am Wohnort durch Strassenverkehrslärm betroffen. Von Eisenbahnlärm fühlt sich in der Nacht jeder fünfzigste gestört. Jeder Hundertste leidet unter Fluglärm.
Diese Zahlen bemessen sich jedoch lediglich an Überschreitungen der geltenden Grenzwerte. Eine Person kann sich auch unterhalb dieser Grenzwerte durch Verkehrslärm gestört fühlen. Wendet man z. B. den von der WHO empfohlenen Grenzwert von 55dB(A) am Tag an, wäre die Hälfte der Schweiz (ca. 4 Mio.) an ihrem Wohnort von Lärm betroffen.

Ausführlichere Informationen nach Art des Verkehrsträgers:


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig.


Lärmschutzfachstellen


Rechtsprechung

Gesetzliche Grundlagen
  • USG
    • Umweltschutzgesetz (USG) 2. Titel: Begrenzung der Umweltbelastung, 1. Kapitel: Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen, Art. 11 - 25 USG.
  • LSV
    • Lärmschutzverordnung (LSV) 3. Kapitel: Neue und geänderte ortsfeste Anlagen.
    • Anhang 3 Belastungsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm
    • Anhang 4 Belastungsgrenzwerte für Eisenbahnlärm
    • Anhang 5 Belastungsgrenzwerte für den Lärm ziviler Flugplätze
    • Anhang 8 Belastungsgrenzwerte für Lärm von Militärflugplätzen
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von Verkehr

In der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Strassenlärm

Fluglärm

Bahnlärm


Vollzugsordner des Cercle Bruit

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: Übersicht


Weiteres

Bund