Verkehr |
1. Rang für den VerkehrslärmDie Möglichkeiten moderner Mobilität zählen zu einer der prägendsten Errungenschaften seit der Industrialisierung. Gemäss Bundesamt für Statistik pendeln in der Schweiz 90 Prozent der erwerbstätigen Personen zu ihrem Arbeitsort, Tendenz steigend. Es ist zur Normalität geworden, an einem Ort zu wohnen, an einem anderen Ort zu arbeiten und an einem weiteren Ort seine Freizeit zu verbringen. Grosse Distanzen sind heutzutage keine Hindernisse mehr, sondern höchstens Unannehmlichkeiten. Um diese Unannehmlichkeiten zu minimieren, setzen viele auf den Individualverkehr, welcher aus Sicht des Lärmschutzes besonders problematisch ist. |
Schilderwald. Ausdruck der vielfältigen Mobilität ist auch die Vielzahl an unterschiedlichen Verkehrszeichen. |
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SituationDer Strassenverkehr ist mit Abstand die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Tagsüber ist jeder fünfte (ca. 1.6 Mio.) und in der Nacht jeder sechste (ca. 1.4 Mio.) am Wohnort durch Strassenverkehrslärm betroffen. Von Eisenbahnlärm fühlt sich in der Nacht jeder fünfzigste gestört. Jeder Hundertste leidet unter Fluglärm. Ausführlichere Informationen nach Art des Verkehrsträgers: |
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Zuständigkeit |
Für diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig. |
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Rechtsprechung |
Gesetzliche Grundlagen
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von VerkehrIn der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugsordner des Cercle Bruit |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
Weiteres |
Bund |