Lärmsorgen

Tramverkehr

Quietschen macht kein Vergnügen.

Strassenbahnen stehen für grosse Effizienz beim Vorwärtskommen in der Stadt und geniessen eine hohe Akzeptanz. Beim Kurvenquietschen aber hört der Spass meist laut und deutlich auf.
 

Das Tram. Typisches öffentliches Verkehrsmittel in den grösseren Städten der Schweiz.

Im Strassenverkehr vieler Schweizer Städte nehmen die Trams eine prominente Rolle ein. Zwar ermöglicht das engmaschige Tramverkehrsnetz eine bequeme Fortbewegung mit Haltestellen alle paar hundert Meter. Diese vielen Haltestellen sind jedoch auch mit ein Grund dafür, dass die zahlreichen Brems- und Beschleunigungsvorgänge das akustische Bild einer Stadt eindrücklich prägen. Auf geraden Strecken ist hauptsächlich das Rollen der Räder auf den Schienen lärmig. In Kurven sind vor allem die hochfrequenten Quietschgeräusche unangenehm.

Situation

Grundsatz: Tram als Teil des Strassenverkehrs

Der Lärm von Trams auf Strassen im Siedlungsraum wird dem Strassenverkehrslärm des betreffenden Abschnittes zugeschlagen (Anhang 3 Ziff. 1 LSV). Deshalb gibt es keine getrennte Beurteilung der Immissionen, sondern eine Gesamtbeurteilung von Motorfahrzeug- und Tramlärm. Die Lärmimmissionen werden mit dem Mittelungspegel Leq gemessen und mit der Anzahl Durchfahrten korrigiert.

Mit speziellen Massnahmen an den Gleisen und an den Fahrwerken wird dem Quietschen und anderem spezifischem Tramlärm zu Leibe gerückt.

Strassenverkehr

Ausnahme: Tram als Teil des Bahnverkehrs

Der Lärm von Trams wird dem Bahnverkehr gemäss (Anhang 4 Ziff. 1 LSV) zugerechnet, wenn das Tram über ein eigenes, von der Strasse baulich getrenntes Trassee verfügt.

Bahnverkehr

Die Stadtbahn wird leiser


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig.

Lärmschutzfachstellen


Rechtsprechung

Gesetzliche Grundlagen
  • USG
    • Umweltschutzgesetz (USG) 2. Titel: Begrenzung der Umweltbelastung, 1. Kapitel: Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen, Art. 11 - 25 USG.
  • LSV
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zur Lärmproblematik im Zusammenhang mit Trams

In der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Zur Zeit befindet sich keine Rechtsprechung zum Thema Tramlärm in der Sammlung. Die Liste wird laufend aktualisiert.


Vollzugsordner des Cercle Bruit

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: Übersicht

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