Lärmsorgen

Lärmquellen und Beurteilung

Lärm ist unerwünschter Schall. Lärm ist nicht gleich Lärm.

Was dem einen Lärm, hört der andere gern. Was nicht gesetzlich geregelt wurde, muss individuell ausgejasst werden. Da alle gelegentlich oder regelmässig Schall erzeugen, müssen auch alle gelegentlich bereit sein, Lärm einzustecken.
 

Ein Auto, ein Güterzug, ein Lüftungsaggregat oder eine Recyclinganlage verursachen Lärm als unerwünschte Nebenwirkung. Für solche Geräusche wurden in der Lärmschutzverordnung Grenzwerte festgelegt. Andere Aktivitäten produzieren Töne oder Geräusche mit dem Sinn, gehört zu werden. Wird die Lautstärke von Musik, das Glockenläuten oder Kindergeschrei eingeschränkt, so wird der Zweck des Geräusches möglicherweise nicht mehr vollständig erfüllt. Alles ist eine Frage des Masses. Gefragt sind Rücksicht und Toleranz.

Situation

Da die Ursachen und der Zweck nicht einheitlich sind, schützen verschiedene Vorschriften vor verschiedenen Lärmarten:

  • Können die Geräusche einer Anlage zugeordnet werden, so gilt das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung. Eine Kirche, ein Kinderspielplatz, eine Glassammelstelle oder auch eine Strasse werden als Anlage abgehandelt.
  • Damit sind die Lärmemissionen aber nicht zwingend durch Grenzwerte geregelt. Nur für Flug-, Strassen- und Bahnverkehr, Gewerbe und Industrie sowie Schiessanlagen gibt es Grenzwerte.
  • Für alle anderen Anlagen gilt, dass sie durch ihre Emissionen die Bevölkerung nicht erheblich stören dürfen. Diese Beurteilung erfolgt im Einzelfall (siehe "Alltagslärm").
  • Stammt der Lärm nicht von einer Anlage, so schützt Art. 684 ZGB die Nachbarn vor schädlichen oder lästigen Immissionen. Auch hier muss im Einzelfall (siehe "Alltagslärm") abgeklärt werden, ob eine schädliche oder lästige Immission vorliegt.
  • In der Gemeinde- oder Polizeiverordnung (o. ä.) der Gemeinden werden ausserdem Ruhezeiten festgelegt. Während dieser Zeiten (meistens in der Nacht und über Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen) ist der Schutz vor Lärm restriktiver.
"Alltagslärm"

Bei der praktischen Beurteilung von Lärmarten ohne Grenzwerten (sog. Alltagslärm) sollten im Wesentlichen fünf Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Stärke und Charakter der Lärmimmissionen
  2. Zeitpunkt der Lärmimmissionen
  3. Häufigkeit der Lärmimmissionen
  4. Lärmempfindlichkeit der betroffenen Zone
  5. Lärmvorbelastung der betroffenen Zone
Vollzugshilfe "Ermittlung und Beurteilung von Alltagslärm"

Die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BafU) unterstützt die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Suche nach einer Lösung für Lärmkonflikte.

Betroffenen kann die Vollzugshilfe Anhaltspunkte geben, wie von Seiten der Behörden versucht wird, den oftmals verzwickten Situationen beizukommen.

BAFU: Ermittlung und Beurteilung von Alltagslärm


Zuständigkeiten

Hauptsächlich zuständig für den Vollzug des Umweltrechts und der Bestimmungen der Lärmschutzverordnung für Lärmarten mit Grenzwerten sind:

  • in den Gemeinden: die Fachstellen der Kantone
  • in den Städten: entsprechende Amtsstellen der Städte

Lärmschutzfachstellen

 
Hauptsächlich zuständig für den Vollzug des Umwelt- und Zivilrechts für Alltagslärm ohne Grenzwerte sind die entsprechenden Amtsstellen der Gemeinden, in grösseren Gemeinden und Städten sind dies in der Regel:

  • Baubehörde (Probleme mit baulichen Situationen)
  • Sicherheitsbehörde und Polizei (Probleme mit menschlichen Tätigkeiten)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. Die Polizeiverordnungen der Gemeinden in der Schweiz weisen wesentliche Gemeinsamkeiten auf.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)

Häufig findet sich ein eigenständiger Abschnitt für Lärmschutz, oder die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen finden sich unter den Abschnitten Umweltschutz oder Immissionsschutz der jeweiligen Polizeiverordnung. Alle Polizeiverordnungen verbieten im Grundsatz jegliche vermeidbare, gesundheitsschädigende oder erheblich störende Immissionen auf Gemeindegebiet (vgl. Art. 11 Abs. 2 USG). Daneben existieren verschiedene Ruhezeiten, in welchen lärmige Arbeiten generell zu unterlassen sind:

  • Mittagsruhe - in der Regel von 12.00 bis 13.00 Uhr
  • Abendruhe an Werktagen - in der Regel von 19.00 oder 20.00 Uhr bis zur Nachtruhe
  • Abendruhe an Samstagen - in der Regel von 17.00 oder 18.00 Uhr bis zur Nachtruhe
  • Nachtruhe - in der Regel von 22.00 bis 07.00 Uhr
  • Tagesruhe - Sonntage und allgemeine Feiertage

Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zum Alltagslärm

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Rechtsprechung Alltagslärm


Weiteres

Kanton Graubünden: Vollzug Alltagslärm

Vollzugsaufgaben im Zusammenhang mit Alltagslärm (Verhaltenslärm). Rechtsgrundlagen, Detailaufgaben, Links, Gerichts- und Verwaltungspraxis und weiterführende Literatur (Kanton Graubünden).

Kanton Graubünden: Alltagslärm


Kanton Bern: Alltagslärm

Infos zu speziellen Lärmarten und Massnahmen (Kanton Bern).

Kanton Bern: Alltagslärm


Kanton St. Gallen: Alltagslärm

Rechtsgrundlagen, Detailaufgaben, Links, Gerichts- und Verwaltungspraxis, Hilfsmittel und Literatur (Kanton St. Gallen).

Kanton St. Gallen: Lärmschutz bei Alltagslärm


Bundesamt für Umwelt: Lärmschutz bei Alltagslärm

Ein Sandkasten ist eine lärmige Anlage, eine Wohnung hingegen nicht. Angetrunkene Stammkunden auf der Gartenterrasse, johlende Kinder auf dem Spielplatz, grölende Fans nach dem Match: Sie alle verursachen Lärm, der andere Menschen stören kann. Die Vollzugsbehörden haben immer wieder solchen Lärm ohne konkrete zahlenmässige Vorgaben zu burteilen und zu begrenzen. Der Weg zur sachgerechten Lösung führt meist über die Erfahrung und das Gespräch.

BAFU: Wann werden menschliche Stimmen zu störendem Lärm?

 
Filmbeiträge (Auswahl)
 
Schweizer leiden unter Lärm
Lärm ist zu einem grossen Umweltproblem geworden. 1,3 Millionen leiden täglich darunter.
Die lärmigste Stadt der Schweiz (Teil 1)
Wie viel Lärm muss Glattbrugg ertragen?
 
Filmbeiträge