Lärmsorgen

Industrie & Gewerbe

Unterteilen, messen, vergleichen

Wo gehobelt wird, da fliegen Späne, und Krach gibt es manchmal auch.
Richt- und Grenzwerte gibt es allerdings ebenfalls; sie einzuhalten, ist gesetzt. Auch wenn der Lärm schwer zu fassen ist, hat er sich an die einschlägigen Werte zu halten.

 

Der Begriff Industrie- und Gewerbelärm wird am ehesten mit grossen Fabriken assoziiert.

Die Industrie ist der Teil der Wirtschaft, welcher sich durch die Produktion und Weiterverarbeitung von materiellen Gütern oder Waren in Fabriken und Anlagen kennzeichnet. Diese Produktionform ist mit einem hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung verbunden. Der dadurch entstehende Lärm ist bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich, muss jedoch nicht per se zum Problem werden. Durch eine raumplanerisch durchdachte Ansiedelung der Industrie und des Gewerbes in der korrekten Nutzungszone kann bereits ein grosses Konfliktpotenzial entschärft werden. Hinzu kommen lärmtechnische Sanierungen, welche die Zahl der Lärmbetroffenen seit den 1990er-Jahren bis zum Ablauf der Sanierungsfrist 2002 stark reduzieren konnten. Als effektive Massnahmen zeichneten sich der Einsatz von leiseren Verfahren, Anlagen und Maschinen sowie das Abdecken der Lärmquelle aus.

Situation

Die Vorschriften zum Industrie- und Gewerbelärm werden in unterschiedlichen Bereichen angewendet:

  • Anlagen des Gewerbes, der Industrie und der Landwirtschaft
  • Güterumschlag bei Anlagen der Industrie und des Gewerbes
  • Verkehr auf Betriebsarealen von Industrie und Gewerbeanlagen
Beurteilung

Die Beurteilung von Gewerbelärm ist schwierig. Die Emissionen hängen nicht nur von der Art des Betriebs ab. Sie können sich auch innerhalb desselben Betriebs ändern, in Abhängigkeit von den jeweils aktuellen Tätigkeiten. Deshalb wird der Lärm von Industrie und Gewerbe in verschiedene Phasen unterteilt, während denen der Lärm einheitlich ist. Jede Lärmphase wird einzeln gemessen und mit Pegelkorrekturen bewertet, welche die Dauer des Geräusches sowie seine Ton- und Impulshaltigkeit berücksichtigen.

Das Vorgehen kann an der Beurteilung einer Bausperrgutsortieranlage demonstriert werden. Es wurden die Immissionen folgender 6 Lärmphasen am Haus des Klägers gemessen:

  1. Arbeiten mit Bagger im Sortierwerk
  2. Schläge der Baggerschaufel
  3. Aufladen von Metall
  4. Aufladen von Bauschutt
  5. Aufschieben mit Pneulader
  6. Aufladen von Holz

Die Lärmimmissionen der einzelnen Phasen wurden gemessen und die Pegel nach Anhang 6 LSV korrigiert. Die Summe der einzelnen Lärmphasen wurde gebildet und mit dem Immissionsgrenzwert der betreffenden Empfindlichkeitsstufe verglichen.

In Art. 33 LSV Anhang 6 ist das Vorgehen der Berechnung genau beschrieben.

Zunahme von Nachtlärm wegen Ausnahmebewilligungen

Ausnahmebewilligungen gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) für Fahrten an Sonntagen und Feiertagen sowie in der Nacht von 22.00 bis 05.00 Uhr haben nur indirekt Einfluss auf die Beurteilung der Störung: Wenn die Lärmereignisse in die Nachtperiode fallen, kommen niedrigere Grenzwerte zum Zug. Vorgaben über die Art der Transportfahrzeuge in Bezug auf Lärmemissionen gibt es keine, da dies gemäss Strassenverkehrsamt kaum in die Praxis umzusetzen wäre. Die Einhaltung der Bewilligungen und des Nacht-/Sonntagsfahrverbotes wird durch die Polizei kontrolliert.

VRV Art. 92 Ausnahmen

Autotüren und andere Tonerzeuger

Vermeidbare Ruhestörungen wie Radio hören, Autotüren zuschlagen, unnötige Fahrmanöver oder leere Palette fallen lassen sind, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, zu unterlassen. Gemäss Art. 82 der VTS sind "nicht vorgesehene Tonerzeuger" am Fahrzeug, zu denen auch das akustische Signal zum Rückwärtsfahren gehört, nicht zulässig.

VRV Art. 33 Vermeiden von Lärm
VTS Art. 82 Akustische Warnvorrichtungen

Spezialfälle

Heute treten Probleme mit Industrie- und Gewerbelärm häufig bei neuen oder umgebauten Anlagen auf, welche auf den ersten Blick nicht mehr viel mit Industrie oder Gewerbe im herkömmlichen Sinn zu tun haben, jedoch auf den gleichen Grundlagen beurteilt werden. Darunter fallen unter anderem Wärme- und Schwimmbadpumpen, Klimaanlagen und Lüftungen sowie Parkierungsanlagen.

Auch die in landwirtschaftsbetrieben auftretenden Lärmquellen - zum Beispiel der Dauerbrenner Viehglocken - werden speziell abgehandelt, unter anderem weil einige unbeeinflussbare natürliche Rahmenbedingungen die Möglichkeiten einschränken.


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig.

Lärmschutzfachstellen


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Industrie- und Gewerbelärm

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Industrie- und Gewerbelärm


Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 6 Industrie- und Gewerbelärm


Weiteres

Bund
EG-Richtlinien
Weitere Informationen