Lärmsorgen

Landwirtschaft

Im Hinblick auf einen vollen Magen dürfte es sich lohnen,
ab und zu ein Auge zuzudrücken.

Auf vieles liesse es sich verzichten, nicht aber auf unser täglich Brot. Die Futter- und Nahrungsmittelproduktion kommt wegen der Unberechenbarkeit ihrer Rahmenbedingungen gelegentlich in den Genuss einer Sonderbehandlung.
 

Nostalgie-Schlepper in der Rapsblüte. Nicht immer ist die Landwirtschaft so idyllisch ruhig, wie dieses Bild vermuten lässt.

 

 

 


Situation

Landwirtschaftliche Aktivitäten spielen sich auf einem bis weit in die Landschaft hinaus erweiterten Betriebsareal ab. Deshalb sind die massgeblichen Grenzwerte ungenügend griffig. Sie werden in bäuerlich geprägten Gemeinden ergänzt durch die Bestimmungen der Gemeinde- oder Polizeiverordnung (zeitliche Beschränkungen). Andererseits sind Klima und Wetter entscheidende Faktoren in der Pflanzenproduktion. Auch diesem Umstand wird in den erwähnten Verordnungen Rechnung getragen (Ausnahmeregelungen), welche natürlich keinen Freibrief für vermeidbares Lärmen darstellen.

 

Das Fahrverbot gemäss Verkehrsregelnverordnung an Sonntagen und Feiertagen von 22.00 bis 05.00 Uhr(VRV) gilt nicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge.

VRV Art. 91 Grundsatz

Für unbewegliche Maschinen besteht seit 1995 eine Lärmdeklarationspflicht. Sie stützt sich auf die Richtlinie 89/392/EWG und verlangt die Angabe des Lärmemissionswerts.



Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig.

Lärmschutzfachstellen


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Industrie- und Gewerbelärm

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Industrie- und Gewerbelärm


Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 6 Industrie- und Gewerbelärm


Weiteres

Bund
EG-Richtlinien
Weitere Informationen