Lärmsorgen

Vogelabwehr

Die akustische Vogelscheuche

Vogelfrass auf Feldern, in Obstplantagen oder an Weinreben ist wegen erheblicher Ertragseinbussen ein Ärgernis für die Landwirtschaft. Die Knall- oder Schreianlagen, die die Bauern zur Verschreckung der Vögel einsetzen, können allerdings ihrerseits zum Ärgernis für die Anwohnerschaft werden.

 

Die Vogelscheuche - optische Vogelabwehr mit Nostalgiecharakter und unsicherem Nutzen.
Akustische Vogelabwehrmassnahmen hingegen sind wirkungsvoll und eine kostengünstige Alternative zu arbeits- und kapitalintensiven Schutznetz-Installationen.

Akustische Vogelabwehrmassnahmen werden dort eingesetzt, wo weitläufige Flächen vor Vögeln zu schützen sind. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für akustische Vogelabwehrmassnahmen sind die Landwirtschaft (z. B. Weinbau) oder Flughäfen.
In der Landwirtschaft können Vögel zu Schädlingen werden, welche die Ernte bedrohen.
An Flughäfen geht es primär um die Sicherheit der Flugpassagiere und der Besatzung, aber auch um den Schutz der Vögel selbst. Der Einsatz solcher Anlagen beim Flughafen ist aufgrund der ohnehin lauten Geräuschkulisse relativ unproblematisch, im Gegensatz zur Anwendung im Agrarsektor angrenzend an sensible Nutzungen.


Situation

Konfliktpotenzial

Für Landwirte gibt es zwei Möglichkeiten, ihre Kulturen vor Vogelfrass zu schützen: Netze oder akustische Vogelabwehrmassnahmen.
Akustische Vogelabwehrmassnahmen wie Knall- und Vogelschreigeräte erzeugen laute Geräusche, welche nicht nur die Vögel, sondern auch die Anwohner stören.
Netze als leise Alternative sind jedoch nicht nur bis zu achtmal teurer, sondern werden auch immer wieder von Vogelschutzverbänden und Tierschützern kritisiert. In den Netzen verfangen sich regelmässig Vögel, Igel oder andere Kleintiere.
In einem Bericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wädenswil (Quelle: Cercle Bruit Vollzugsordner, Dokument ZH) heisst es daher, dass aus Sicht des Tierschutzes akustische Massnahmen dem Einnetzen immer vorzuziehen sind.

Grenzwerte

Akustische Vogelabwehranlagen gelten als Gewerbeanlagen, bedingt durch die Erwerbstätigkeit des betreffenden Landwirts. Eine rechtlich relevante Überschreitung geltender Immissionsgrenzwerte ist allerdings unwahrscheinlich, weil die Lärmemission über den gesamten Zeitraum gemittelt wird. Daher wird diese Lärmquelle in der Praxis als "Alltagslärm" ohne Grenzwerte abgehandelt.

Rechtlich gegen akustische Vogelabwehrmassnahmen vorgehen

Bei Klagen muss aus juristischer Sicht eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Anwohner (Ruhe) und jenen der Bauern (Ernteertrag) getroffen werden. Ein Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 1997 nimmt hierbei eine relativ klare Position ein. So schreibt das Bundesgericht in der Urteilsbegründung: "Auf absolute Ruhe gibt das Umweltschutzrecht keinen Anspruch – schon gar nicht tagsüber.“ Desweitern wird festgehalten, dass „es für einen Weinbauern, der den Rebbau als Beruf betreibt, keine gangbare Lösung sein kann, die Trauben schutzlos dem Vogelfrass preis zu geben.“ Es muss daher im Einzelfall beurteilt werden, ob der Einsatz von bis zu achtmal teureren und aus Sicht des Tierschutzes schädlicheren Netzen verhältnismässig ist. Diese Verhältnismässigkeit nachzuweisen dürfte sehr schwierig sein und damit die Chancen auf ein erfolgreiches rechtliches Verfahren stark reduzieren.

Massnahmen

Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung und gleichzeitigem Schutz der Felder sind möglich. So kann durch die Anordnung und Ausrichtung der Lautsprecher eine erhebliche Verbesserung der Situation erreicht werden. Der Wechsel von intervallgesteuerten hin zu ereignisgesteuerten Geräten kann vor allem die Anzahl Lärmereignisse stark reduzieren. Zudem sind Vögel tagaktive Tiere und daher sollte die Anlage in der Nacht ausgeschaltet werden.

Im Normalfall ist die beste und einfachste Massnahme, mit dem entsprechenden Landwirt das Gespräch zu suchen und so eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.


Zuständigkeit

Es handelt sich in dieser Kategorie um Gewerbelärm mit Grenzwerten. In der Praxis ist eine Überschreitung dieser Grenzwerte aufgrund der Lärmcharakteristik aber sehr unwahrscheinlich (Mittelung über den gesamten Zeitraum). Daher wird diese Kategorie von Gewerbelärm als Alltagslärm abgehandelt und fällt damit in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeindeverwaltung, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)  


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von akustischer Vogelabwehr

In der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Gewerbelärm - Akustische Vogelabwehr


Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: Übersicht


Weiteres

Zeitschriften
Ausland