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Lärmsorgen

Ultraschall

Nicht hörbar, aber wahrnehmbar

Fledermäuse nutzen Ultraschallsignale zur Orientierung und auf der Jagd.
(Quelle: Pixabay)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das menschliche Ohr kann Frequenzen im Bereich zwischen etwa 16 Hertz (Hz) und 20'000 Hz hören. Frequenzen mit mehr als 20'000 Hz werden als Ultraschall bezeichnet. Diese Frequenzen sind für den Menschen nicht mehr hör- aber trotzdem wahrnehmbar.


Situation

Sind Ultraschallemissionen gesundheitsgefährdend?

Schon seit längerer Zeit und mit steigender Tendenz werden Ultraschallwellen eingesetzt. Der Hauptteil ist in der Industrie zu finden, dort werden Ultraschallwellen zum Beispiel zum Schneiden, Reinigen oder für Qualitätskontrollen genutzt. Immer häufiger werden Ultraschallsignale auch im privaten und öffentlichen Bereich verwendet. Beispielsweise nutzen Bewegungsmelder, Einparkhilfen oder Tierschrecksysteme solche Signale. Seit neuestem wendet auch die Werbeindustrie Ultraschallfrequenzen an (automatic content recognition, ACR). Unabhängig von der Entstehungsart werden Ultraschallwellen durch die Luft übertragen. Auch wenn der Ultraschall von vielen Menschen nicht gehört wird, kann er trotzdem wahrgenommen werden. So reagieren manche Menschen mit Schwindel, Übelkeit, Tinnitus oder Kopfschmerzen darauf. Einige Wissenschaftler sind deshalb der Überzeugung, dass Ultraschallwellen gesundheitsschädigend sein können. Alarmierend ist, dass an den meisten öffentlichen Plätzen Ultraschallbelastung nachgewiesen wird. Das bedeutet, dass die Ultraschallimmissionen nicht nur von Menschen, sondern auch von Tieren wahrgenommen werden. Viele Tiere hören Schall in einem anderen Spektrum als der Mensch. Eine Fledermaus beispielsweise kann Frequenzen bis zu 160 kHz wahrnehmen. Das bedeutet, dass viele für den Menschen unhörbare Frequenzen von Tieren gut wahrgenommen werden.


Einige Menschen verspüren, nachdem sie Ultraschall ausgesetzt waren, Kopfschmerzen, Schwindel oder Tinnitus.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
Keine gesetzlichen Grundlagen

Die genauen Auswirkungen von Ultraschallimmissionen sind weder für Menschen noch für Tiere geklärt. Momentan gibt es auch keine einheitlichen Grenzwerte für Ultraschall. In der Schweiz geht man heute davon aus, dass Ultraschall keine gesundheitliche Schädigung verursacht, wenn der Maximalpegel unter 140 dB und der Mittelungspegel über 8 Stunden unter 110 dB liegt.
Auch andere Länder haben Richtlinien für die Belastung von luftgeleitetem Ultraschall erarbeitet. Viele dieser Richtlinien stammen jedoch aus den 70er und 80er Jahren. Die Maximalpegel liegen dabei zwischen 110 und 115 dB. In Deutschland gibt es die Richtlinie VDI 3766, die einen Maximalpegel von 140 dB und einen Mittelungspegel über 8h von 84 dB empfiehlt.


Zuständigkeit

Das Bundesgesetz über den Umwetschutz (USG) regelt in der Schweiz den Umgang mit schädlichen und lästigen Umwelteinwirkungen. Dazu zählt auch die Belastung mit Luftultraschall. Im Sinne der Vorsorge müssen Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, frühzeitig begrenzt werden (Art. 1 USG). Gesetzliche Grenzwerte für Ultraschall gibt es nicht. Die SUVA hat jedoch Richtwerte für Ultraschallbelastung am Arbeitsplatz bestimmt.


Weiteres

Suva
Empa
Studien

Referenzen

Kling, Christoph und Kühler, Robert; Bemassung und Bewertung 'nicht-hörbaren' Lärms; Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB); DAGA 2015.

Fletcher, Mark, D. et al.; Effects of very high-frequency sound and ultrasound on humans. Part II : A double-blind randomized provocation study of inaudible 20 kHz-ultrasound; The Journal oft he Accoustical Society of America 144, 2521; 2018.

Paxton, Beth, Harvie-Clark, Jack and Albert Max; Measurement of ultrasound from public address and voice alarm systems in public places, The Journal oft he Accoustical Society of America 144, 2548; 2018.

SUVA, Akustische Grenz- und Richtwerte, Arbeitssicherheit Physik, https://www.kr-schweiz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Akustik-Grenzwerte-SUVA.pdf, 15.04.2020.

Howard, Carl Q., Colin H. Hansen, and Anthony C. Zander. "Review of current recommendations for airborne ultrasound exposure limits." Notes 100.115 (2005): 1.