Lärmsorgen

Leise Störgeräusche

Wann hört das endlich auf?!

Was laut ist, muss kein Lärm sein. Lärm muss aber auch nicht laut sein. Lärm ist störender Schall - und dieser muss nicht ohrenbetäubend sein, um an den Nerven zu zehren.
 

Leise Störgeräusche: Betroffene berichten unter anderem von Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindelgefühlen (Quelle: flickr.com, Evil Erin).

Immer wieder gehen bei Lärmschutzfachstellen Meldungen ein von Personen, welche sich durch leise, oft tieffrequente Geräusche gestört fühlen. In vielen Fällen bewegen sich diese Störgeräusche nahe an der Wahrnehmungsschwelle, manchmal sind sie für Dritte nicht hörbar. Dennoch können sie für die Betroffenen eine starke Belastung darstellen. Die Suche nach der Ursache gestaltet sich jedoch oft schwierig. Zusätzlich erschwert wird die Ursachen- und Lösungsfindung dadurch, dass die Geräusche nicht nur technischen, sondern auch medizinischen Ursprungs sein können.

Situation

In einer zunehmend technisierten Welt ist das menschliche Gehör vielfachen Belastungen ausgesetzt. Gerade im Wohnumfeld ist der Mensch von immer mehr Maschinen, Geräten und Anlagen umgeben, welche störende Geräusche verursachen können. Dabei muss ein solches Geräusch nicht unbedingt laut sein, um als störend empfunden zu werden. Ein tiefes, monotones Dröhnen einer Heizungsanlage beispielsweise kann für eine betroffene Person durchaus eine grosse Belastung darstellen. Besonders kritisch ist dabei die Einschlafphase.
Nicht immer allerdings ist ein Geräusch in der Umwelt die Ursache. Mehr oder weniger laute Geräusche können auch von unserem Nervensystem vorgetäuscht werden. Für Betroffene sind diese häufig kaum unterscheidbar von Umweltgeräuschen. Oft wird daher nach einer äusseren Schallquelle gesucht, die es gar nicht gibt. Der Sammelbegriff für die verschiedenen Erscheinungsformen von subjektiven akustischen Wahrnehmungen heisst Tinnitus.

Äussere (technische) Quellen

Durch verschiedene einfache Beobachtungen kann herausgefunden werden, ob im konkreten Fall tatsächlich eine äussere Schallquelle vorhanden ist. So wird ein Umweltgeräusch deutlich leiser, wenn man die Ohren verschliesst. Zudem treten Geräusche technischen Ursprungs in der Regel nur in einem bestimmten Umkreis auf, zum Beispiel in einem Haus oder in einer Wohnung. Auch können sie von mehr als einer Person wahrgenommen werden. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass nicht alle Personen gleich gut hören und gleich empfinden.

Folgende technischen Quellen kommen als Verursacher leiser Störgeräusche in Frage (Liste nicht abschliessend):

In der Wohnung:

  • Kühlschrank
  • Lüftungsgeräusche

Im Haus:

  • Heizung (Umwälzpumpe, Brenner, Kamingeräusch)
  • Warmwasserzirkulation
  • Elektro-Tableau: Elektrozähler, Leistungsschalter
  • Tiefton-Lautsprecher (Subwoofer)
  • Heimkino mit Vibratoren (Surround)

In der Umgebung:

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Industrielle Motoren
  • Trinkwasserleitungen
  • Heugebläse
  • Schwerverkehr oder Busse
  • Eisenbahn
  • Transformatorenstation
Innere Quellen (Tinnitus)

Wenn ein Geräusch beim Verschliessen der Ohren nicht leiser wird, es zudem an unterschiedlichen ruhigen Orten und von keiner anderen Person gehört werden kann, so handelt es sich wahrscheinlich um einen Tinnitus.
Ein Tinnitus ist eine akustische Wahrnehmung ohne äussere Schallquelle. Solche Ohrgeräusche können in vielen verschiedenen akustischen Ausprägungen auftreten, zum Beispiel als Läuten, Surren, Schleifen oder Brummen. Schätzungsweise 15% der europäischen Bevölkerung sind von einem Tinnitus betroffen.
Die Ursachen sind vielfältig und meist unbekannt. Neben ständigen oder plötzlichen Lärmeinwirkungen, einem Hörsturz oder Viruserkrankungen kann beispielsweise auch Stress der Auslöser von Tinnitus sein. Während sich ein akuter Tinnitus von selbst wieder zurückbilden kann, ist die dauerhafte Heilung eines chronischen Tinnitus bisher nicht möglich. Die Anwendung von Stammzellentherapien steckt noch in den Kinderschuhen.

Rechtliche Grundlagen

Ansätze zum anwendbaren Immissionsschutz bei äusseren Quellen finden sich im Zivilgesetzbuch (Art. 679 + 684 ZGB) und im Umweltschutzgesetz (USG). Da es sich um spezielle Geräusche handelt, welche in der Regel keine gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, ist in jedem Fall eine Einzelfallbeurteilung notwendig. Hierbei kann durchaus die spezielle Situation berücksichtigt werden, dass auf der Basis des Umweltschutzgesetzes auch leise Geräusche als störend beurteilt werden können.
Auf jeden Fall ist dem Vorsorgeprinzip des USG Beachtung zu schenken, wonach Emissionen soweit begrenzt werden müssen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Für die Beurteilung tieffrequenter leiser Geräusche liefert die DIN-Norm 45680 wertvolle Hinweise.

Massnahmen

Falls eine haustechnische Anlage als Verursacher ausgemacht werden konnte, kann die technische Störung im einfachen Fall schon durch eine kleine Änderung an Maschine, Gerät oder Leitung behoben werden. So genügt unter Umständen eine Veränderung der Betriebseinstellung, der Austausch eines defekten Geräts oder das Lösen einer starren Verbindung, die den Schall überträgt. Im schwierigen Fall kann aber auch die Sanierung einer gesamten Anlage notwendig sein, da diese beispielsweise veraltet oder unvorteilhaft installiert ist.
Kann die Störung nicht beseitigt oder nicht definiert werden, hilft allenfalls das Ablenken oder Maskieren durch ein zusätzliches Geräusch mit hoher Akzeptanz, beispielsweise das Plätschern eines Zimmerbrunnens oder das Rauschen einer Meeresbrandung über Lautsprecher.


Zuständigkeit

Je nach technischer Quelle handelt es sich in dieser Kategorie um Alltagslärm ohne Grenzwerte oder aber um Lärm mit Grenzwerten. In der Praxis ist eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte aufgrund der Lärmcharakteristik aber sehr unwahrscheinlich. Daher wird diese Kategorie als Alltagslärm abgehandelt und fällt damit in die Zuständigkeit der betreffenden Gemeindeverwaltung, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu leisen Störgeräuschen

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. Zurzeit befinden sich noch keine Gerichtsurteile zu diesem Thema in der Sammlung.

Rechtsprechung


Vollzugshilfen

Cercle Bruit

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 9.12 Tieffrequente Geräusche


Weiteres

Bund
Kantone
Ausland
Verbände und Organisationen