Lärmsorgen

Lüftung, Klimatisierung, Heizung, Kühlung

Unverzichtbar. Aber unüberhörbar.

Konventionelle Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen (HLKK) umfassen eine Vielzahl von Anlagen. Dadurch ist eine Verallgemeinerung der entstehenden Probleme und möglicher Massnahmen zur Lärmreduktion schwierig.

 

Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen (HLKK-Anlagen) werden sowohl von Privaten als auch von Gewerbetreibenden eingesetzt. Dies führt zu einem sehr breiten Einsatzfeld dieser Anlagenart. Zu den HLKK-Anlagen gehört alles von der Gasheizung eines Einfamilienhauses über das Kühlungssystem eines Rechenzentrums bis hin zur Landwirtschaft mit ihren Heubelüftungsanlagen.

Situation

Beurteilung und Grenzwerte
HLKK-Anlagen gelten als Industrie- und Gewerbeanlagen und müssen daher die in Anhang 6 LSV vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Unabhängig von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte ist dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen. Bei neu eingebauten HLKK-Anlagen heisst dies, dass der Aufstellungsort zweckmässig gewählt wird, die Betriebszeiten soweit als betrieblich möglich eingeschränkt werden, insbesondere nachts, und die Lärmemissionen im Bereich des Standes der Technik liegen. Dem Stand der Technik entsprechen Massnahmen, welche Schallemissionen wirksam zu begrenzen vermögen, am Markt verfügbar sind und sich - unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zwischen Aufwand und Nutzen - in der Praxis bereits bewährt haben.
Massnahmen

Sollten die Grenzwerte überschritten werden, gibt es für die einzelnen Anlagetypen eine Reihe von möglichen Massnahmen. Im Folgenden werden diese für die einzelnen Anlagetypen aufgezeigt. Durch die breite Streuung der Einsatzmöglichkeiten sollten die Ausführungen lediglich als Orientierung gesehen werden. Bei jeder Anlage muss eine individuelle Beurteilung der Situation erfolgen und auf dieser Basis die Wirkung der einzelnen Massnahmen evaluiert werden.

 

Heizungsanlage:

  • Schalldämmhaube
  • Abgasschalldämpfer
  • Schallabsorption im Aufstellraum
  • Modulierende Brenner
  • Abstimmung zwischen Brenner und Kessel
  • Wahl der Kesselgrösse
  • Ansaugschalldämpfer
  • Zuluft- und Abluftschalldämpfer
  • Schwingungsarme Lagerung

Lüftungsanlage:

  • Drehzahlregelung der Ventilatoren und Aggregate
  • Einhausung der Aggregate
  • Zuluft- und Abluftschalldämpfer
  • Schwingungsisolation

Kälteanlage:

  • Verdichter
    • Einhausung
    • Schwingungsarme Lagerung
    • Schallabsorption im Aufstellraum
  • Luftgekühlte Verflüssiger
    • Richtung der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung
    • Geräuscharmes Produkt
    • Schalldämpfer
  • Kühltürme
    • Geräuscharmer Ventilator
    • Verminderung Wassergeräusche im Aufprallbereich

Kompakt- und Split-Klimaanlage:

  • Kompakt- und Split-Klimaanlagen sind vom Prinzip her mit Wärmepumpen zu vergleichen, jedoch mit umgekehrtem Wärmefluss. Lärmschutzmassnahmen für Wärmepumpen können grundsätzlich auch bei Klimaanlagen angewendet werden.

Wärmepumpen


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Lärm mit Grenzwerten ist die jeweilige kantonale Fachstelle und in grossen Städten die entsprechende städtische Amtsstelle zuständig.

Lärmschutzfachstellen


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von HLKK-Anlagen

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. Zurzeit befinden sich noch keine Gerichtsurteile zu diesem Thema in der Sammlung.

Gewerbelärm


Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 6.20 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen


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Kantone