Lärmsorgen

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Schiffsverkehr

Es lärmt der See, er dröhnt zum Bade.

Die Gewässer sind dem Gemüte freundlich gesinnt und laden des Sommers zum Bade. Die Freuden am schönen Wasser werden allenthalben von Motorenlärm getrübt.
 

Kreuzfahrt mit Nebelhorn auf dem Bodensee. Die MS Thurgau dient primär dem Querverkehr zwischen Romanshorn und Friedrichshafen.

Schall breitet sich im Wasser viermal schneller aus als in der Luft und wird aufgrund der fehlenden Hindernisse auch viel weiter getragen. Das führt in vielbefahrenen Gewässern zu einem Dauergeräuschpegel, welcher mit demjenigen einer Autobahn vergleichbar ist. Gewisse der Schiffahrt dienende Anlagen bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), falls sie die Anforderungen von Ziff. 13 des UVPV-Anhangs erfüllen.

Situation

Beurteilung

Je schneller, desto lauter - das gilt für Motorboote wie für Strassenfahrzeuge.
Wie die Autos müssen auch Motorboote einen Lärmgrenzwert einhalten. Die Schifffahrtskontrolle überprüft durch eine Einzelabnahme oder Typenprüfung, ob das Betriebsgeräusch der Boote unter 72 dB liegt. In einer Einzelabnahme wird nur die Einhaltung des Lärmgrenzwertes getestet. In einer Typenprüfung, welche bei Schiffen freiwillig ist, wird das Fahrzeug auf verschiedene Aspekte überprüft.
Nach BSV Art. 109 (Anhang 10) muss das Betriebsgeräusch der Schiffe in einem Abstand von 25 m zwischen Aussenhaut des Schiffes (in Fahrt) und dem Mikrofon gemessen werden.

Der Lärm von Anlässen und Veranstaltungen auf Booten und Schiffen ist Nachbarschafts- oder Veranstaltungslärm.

Hupen und Hornen

Hup- und Hornsignale richten sich an die Lenker anderer Schiffe, die in ihrem Fahr- oder Steuerstand das gegebene Schallzeichen deutlich wahrnehmen können müssen - dies auch, wenn die eigenen Antriebsmotoren in Betrieb sind, das Boot oder Schiff in Fahrt ist oder andersweitige Störeinflüsse vorhanden sind (Wind, Regen, Nebel; Hafenmauern, Molen, Bäume und Häuser; publikumsintensive Betriebe wie Pedalovermietungen etc.).

Schallzeichen bei der Hafen-Anfahrt von Schiffen können gerechtfertigt und erforderlich sein. Es ist nachvollziehbar, wenn ein Schiffsführer Schallzeichen abgibt, um Schaden sowohl am eigenen Schiff und als auch an anderen Seebenutzern abzuwenden. Letztlich kann nur der Schiffsführer die Situation korrekt einschätzen und entsprechend handeln.

Schallzeichen von Schiffen sind in diesem Sinne zweckgebunden einzusetzen und richten sich nicht an Zuschauer und ein- oder aussteigende Passagiere. Für die Information von Passagieren an Bord von Kursschiffen sind Lautsprecher vorgesehen, die auch für behinderte Mitmenschen klare und deutliche Mitteilungen verbreiten.

Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)


Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt

Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee

Durch den Betrieb der Fahrzeuge darf nicht mehr Lärm, Rauch, Abgas oder Geruch erzeugt werden, als dies bei ordnungsgemässem Zustand und sachgemässem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist.

Art. 1.10 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen