Lärmsorgen

Viehglocken

Schallende Romantik vor dem Schlafzimmerfenster

Um verloren gegangene Rinder und ähnliche Viecher wieder zu finden und heiss geliebte Traditionen fort zu pflegen, sind Treicheln, Glocken und Schellen sehr taugliche und beliebte Mittel - für einen tiefen, gesunden Schlaf in nächster Nähe hingegen nicht wirklich.
 

Das Läuten von Kuhglocken gehört zu denjenigen Geräuschen, welche den eigentlichen Zweck einer bestimmten Aktivität ausmachen. Diese Lärmemissionen können nicht völlig vermieden und in der Regel auch nicht in der Lautstärke wesentlich reduziert werden, ohne dass zugleich der Zweck der sie verursachenden Tätigkeit vereitelt würde.  
 

 

GPS, Variante 'traditionell':
Nützlich? Oder doch bloss lästig?
Und was meint das feine Gehör des Fluchttiers?

 

Entscheidend für die Beurteilung ist allerdings die Umgebung, in welcher die Tiere weiden. Während der Klang der Glocken für Bewohner in einer grösseren Entfernung zur Weide kaum wahrnehmbar ist, so stellt er in einer Baulücke eine wesentliche Störung insbesondere der Nachtruhe der Anwohnerschaft dar. In alpwirtschaftlichem und vergleichbarem Umfeld erhält die eingangs erwähnte Funktionalität von Viehglocken hingegen erhöhtes Gewicht, zur Sicherstellung von Tiersicherheit und zur Pflege ortsüblicher Tradition.

Situation

Betriebs- und Nachbarschaftslärm

Viehglocken sind Geräte, die das Orten der Tiere ermöglichen - und als solche im Sinne von Umweltschutzgesetz und LSV Teil einer Anlage. Da Vieh und Geräte Bestandteile fast jeden Bauernbetriebs sind, könnte daher der Lärm der Glocken einerseits als landwirtschaftlicher Betriebslärm - mit den entsprechenden Grenzwerten - beurteilt werden.
Das Zivilgesetzbuch verbietet anderseits mit Art. 684 schädliche und ungerechtfertigte Emissionen, die einen Nachbarn stören könnten, wozu Glockenklänge durchaus in der Lage sein dürften.

Beurteilung

Die Rechtsprechung beurteilt solche Emissionen aufgrund von beiden, Umweltschutzgesetz und Zivilgesetz, und berücksichtigt im Rahmen des Letzteren einerseits das Interesse an der den Lärm verursachenden Tätigkeit und ihrer Notwendigkeit und anderseits dem Erholungs- und Ruhebedürfnis Dritter.
Da die Beurteilung bezüglich Grenzwerten unter anderem wegen methodischer Unzulänglichkeiten nicht zielführend ist, hat die örtliche Behörde bei der Beurteilung eine nachbarschaftsrechtliche Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem Interesse an der lärmverursachenden Tätigkeit und im Hinblick auf lokale Ausprägung oder Tradition vorzunehmen. Die aktuelle Rechtsprechung unterscheidet, ob Lärmbetroffene in einem ländlich oder (vor)städtisch geprägten Gebiet wohnen. Ebenfalls fällt der jeweilige Ortsgebrauch bei der Beurteilung der Übermässigkeit stark ins Gewicht, womit aber nicht regionale, sondern direkt lokale Verhältnisse gemeint sind.
Der Einsatz von Viehglocken wird in der Regel nicht völlig verboten, sondern bloss einschränkenden Massnahmen unterworfen, und zwar nicht in Form einer zweckfremden Reduktion des Schallpegels, sondern einer Einschränkung der Betriebszeiten.

Tierschutz

Dem Glockenlärm via Tierschutzgesetz den Gar aus zu machen, dafür ist die Zeit noch nicht reif. Es sind Studien zum Thema im Gange, die eine gehör- oder verhaltensschädigende Wirkung der vermutlich recht hohen Pegel untersuchen.

Alternativen

Es gibt heute auf dem Markt einige GPS-Ortungssysteme, die auch für Tiere eingesetzt werden können. Bei den Systemen gibt es aber noch Optimierungsbedarf, insbesondere bei der Lebensdauer der Batterien. Die heute zur Verfügung stehenden Ortungssysteme sind ausserdem für den Einsatz bei einer grösseren Anzahl von Tieren noch sehr teuer. Ein Wechsel würde ausserdem durch 'Emotionen' seitens der Tierhalter erschwert sowie Traditionen und Tourismusaspekte tangieren.


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von Viehglocken

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Alltagslärm - Viehglocken


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