Tierheim und Tierzucht |
Im Rudel sind sie laut.Tierheime beherbergen teilweise eine halbe Arche Noah
an Tieren, was unweigerlich zu Lärmemissionen führt. |
Tierheime und Tierzuchten sind auf Gehege, Zwinger oder Stallungen angewiesen. Die Einschränkung ihrer Freiheit goutieren die Bewohner nicht immer. Ihren Unmut bringen sie auch gerne einmal lautstark zum Ausdruck. Im Gegensatz zur traditionellen Nutztierhaltung
befinden sich Tierheime, Tierzuchten und gewerbsmässig ausgeführte Tierbetreuungsdienste
häufig in Wohn- oder Mischzonen. Ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit der
Wohnnutzung ist deshalb gegeben.
Tierheime dienen primär der Unterbringung herrenloser Tiere sowie deren Weitervermittlung an Privatpersonen. Die Umstände die zur Herrenlosigkeit geführt haben, sind für das individuelle Tier vielfach einschneidende Erlebnisse. Sie können zu Verhaltensauffälligkeiten führen, welche das Tier in den Augen (Ohren!) des Menschen zu lauten oder mühsamen Plagegeistern verkommen lassen. Auch in Tierzuchten drohen Tiere manchmal in der Masse unterzugehen. Somit geht es bei den Lautäusserungen häufig auch um Themen wie Aufmerksamkeit, Zuneigung und natürliche Bedürfnisse. |
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SituationTierheime und TierzuchtenFür Tierheime oder -zuchten existieren keine Belastungsgrenzwerte. Ein Tierasyl ist wie eine gewerbliche Tierzucht eine Anlage im Sinne des Umweltschutzgesetzes. Deshalb müssen die Emissionen so weit als möglich begrenzt werden. Da verbindliche Lärmgrenzwerte fehlen, wird für jeden Einzelfall beurteilt, ob eine Störung der Bevölkerung vorliegt oder nicht. Gewerbsmässige TierbetreuungBei der gewerblichen Tierbetreuung stellt sich in erster Linie die Frage
der Zonenkonformität. Als problematisch erweisen sich insbesondere
Hundebetreuungsdienste in einer Wohnzone, wo in der Regel nur nicht störendes
Gewerbe zulässig ist. |
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ZuständigkeitFür diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
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Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von TierenIn der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugshilfen |
Vollzugshilfe «Ermittlung und Beurteilung von Alltagslärm»Die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BafU) unterstützt die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Suche nach einer Lösung für Lärmkonflikte. In Form von Fallbeispielen wird auch diese Lärmquelle abgehandelt. Betroffenen kann die Vollzugshilfe Anhaltspunkte geben, wie von Seiten der Behörden versucht wird, den oftmals verzwickten Situationen beizukommen. |