Lärmsorgen

Nutztier

Tiere als mikroökonomische Produktionsfaktoren

Nicht nur gewisse Zweibeiner, sondern auch die Vierbeiner scheren sich nicht um Grenzwerte. Mit Grenzwerten ist ihnen aber sowieso häufig nicht beizukommen.
 


Auf der malerischen Alp sind die Geräusch der Nutztiere für viele Menschen elementarer Bestandteil der Landschaft.

"Wenn die Kühe morgens muhn, hat der Bauer viel zu tun."

Als Nutztier werden Tiere bezeichnet, die vom Menschen wirtschaftlich genutzt werden. Die Milch-, Mast- und Schlachttiere, Leder-, Daunen, Honig- oder Fettlieferanten dienen der Versorgung des Menschen mit Nahrung, Kleidung und anderen Rohstoffen. Auch können sie als Zugtiere die Arbeit der Menschen erleichtern. In einem weiteren Sinn können auch Jagdhelfer (Hunde, Falken), Bewacher (Hunde, Gänse) sowie Labor- und Versuchstiere als Nutztiere angesehen werden.


Situation

Allgemeines

In Art. 2 Abs. 2 lit. a TSchV (Tierschutzverordnung, SR 455.1) findet sich die Legaldefinition für den Begriff der Nutztiere. Die Haltung von Nutztieren untersteht den relativ dichten Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnung.

Typische Konflikte

In der Regel führt die intensive Haltung von Nutztieren zu keinem direkten Lärmproblem, da landwirtschaftliche Betriebe sich häufig ausserhalb des dicht besiedelten Gebiets befinden. Häufig führen Nutztierhaltungen dort zu Lärmproblemen, wo sie an eine Wohn- oder Mischzone angrenzen.

Die typischen Beispiele sind:


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von Tieren

In der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Alltagslärm -Tiere


Vollzugshilfen

Vollzugshilfe «Ermittlung und Beurteilung von Alltagslärm»

Die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BafU) unterstützt die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Suche nach einer Lösung für Lärmkonflikte. In Form von Fallbeispielen wird auch diese Lärmquelle abgehandelt.

Betroffenen kann die Vollzugshilfe Anhaltspunkte geben, wie von Seiten der Behörden versucht wird, den oftmals verzwickten Situationen beizukommen.

BAFU: Ermittlung und Beurteilung von Alltagslärm


Weiteres

Bund
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)