Amphibienteich |
Betörend, aber störend - das nächtliche Quaken aus Nachbars TümpelDie vordergründig einfachste Lösung, dem
unter Liebeskummer leidenden Frosch ein Weibchen zu bringen, damit er
Ruhe gibt, nützt nichts, weil Frösche polygam sind ... und der
Einsatz des Muldenkippers ist mehr als unschön. |
Trügerisches Idyll. Beginnt die Paarungszeit, ist
der Teufel los, zumindest akustisch.
Eine Amphibie ist ein Lebewesen, das an Land und im Wasser leben kann. Die Amphibie kann auch sehr leise und sehr laut sein. Noch viel lauter allerdings kann ein grösseres Rudel sein. Während der Fortpflanzungssaison, die von April bis Juni dauert, quaken Frösche bei warmem Wetter tags und nachts. Da sich die Männchen gegenseitig konkurrenzieren und stimulieren, wird das Gequake intensiver und ausdauernder, je mehr Frösche vorhanden sind. |
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SituationAmphibien, zu deren Klasse die Frösche gehören, gelten als
Wildtiere und stehen unter Schutz. Sie dürfen nicht gefangen, getötet
oder verletzt und ihre Lebensräume weder beschädigt noch zerstört
werden. Dies gilt auch für künstlich angelegte Lebensräume
wie Gartenteiche. Mehr Erfolg versprechen folgende Massnahmen:
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ZuständigkeitFür diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zur Lärmproblematik von TierenIn der Rubrik «Lärmlinks» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
GerichtspraxisQuakende Frösche und Lärmbelästigung durch AmphibienAus juristischer Sicht ist das Vorgehen gegenüber lärmenden Amphibien im Teich des Nachbarn unklar. Die allermeisten bisherigen Urteile befassten sich mit Spezialfällen, die nicht verallgemeinert werden können. Die Tendenz ist aber dahingehend, dass Gartenteichbesitzer nicht verpflichtet werden können, Frösche aus ihrem Weiher zu entfernen. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Frösche ohne Zutun eingewandert sind. Wurden die Tiere ausgesetzt, so kann der Gartenteich als "Anlage" interpretiert werden. Damit sind die Tierhaltenden für die Tiere verantwortlich und können entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. Die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz hat ein Merkblatt über "lärmende" Froscharten, die juristische Ausgangslage und über allfällige Massnahmen bei Nachbarschaftskonflikten erarbeitet. |
Vollzugshilfen |
Vollzugshilfe «Ermittlung und Beurteilung von Alltagslärm»Die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BafU) unterstützt die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Suche nach einer Lösung für Lärmkonflikte. In Form von Fallbeispielen wird auch diese Lärmquelle abgehandelt. Betroffenen kann die Vollzugshilfe Anhaltspunkte geben, wie von Seiten der Behörden versucht wird, den oftmals verzwickten Situationen beizukommen. |
Weiteres |
Medien
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