Jugendschreck |
Lärm mit Lärm bekämpfenÄhnlich wie der Marderschreck basiert der Jugendschreck auf der Idee, mit sehr lauten, aber sehr hohen Tönen gezielt auf eine spezielle Spezies von Störenfrieden einzuwirken. |
Des einen Freud', des andern Leid. Jüngere verschaffen sich Gehör, Ältere schaffen sich einen Schreck an. Der Jugendschreck wird an Orten installiert, an dem die die akustischen Nebenwirkungen des Aufenthaltes junger Menschen keinen Anklang finden. Anstatt mit den Quälgeistern zu diskutieren oder wenn das leider nichts fruchtet, überlässt man einem kleinen, unscheinbaren Gerät die unangenehme Aufgabe, für „Ruhe“ zu Sorgen.
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SituationKommen Menschen zusammen, wird es manchmal laut. Und manchmal bleibt nach einem Abend im Freien auch die ein oder andere Flasche, Dose und Chipstüte liegen. Es passiert auch, dass junge Männer in der Gruppe einen plötzlichen Geltungsdrang verspüren und ihre Kräfte am nächstbesten kaputtbaren Gegenstand beweisen wollen. Das GerätDer Jugendschreck Mosquito generiert einen modulierenden Ton zwischen 16 und 18 KHz mit einem Pegel von etwa 94 dB im Abstand von 1 Meter. So hohe Töne werden von Menschen unter 30 Jahren deutlich wahrgenommen und als äussert unangenehm empfunden, das Gehör älterer Leute hingegen hat diese Fähigkeit verloren. Die Grenzen der Wahrnehmung mit dem Mosquito instrumentalisieren. Das bessere Hörvermögen der Jungen spielt ihnen einen Streich, den Alten hingegen in die Hände.
Rechtliche Situation I: Anlage gemäss LärmschutzverordnungBei den vom Gerät ausgesendeten Schallemissionen handelt es sich nicht um Ultraschall (nicht wahrnehmbare Frequenzen über 20 KHz), sondern um Hörschall. Damit unterliegen Installation und Betrieb den Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV). Die LSV soll die Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm schützen, der beim Betrieb neuer und bestehender Anlagen nach Umweltschutzgesetz (USG) Art. 7 erzeugt wird (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a LSV). Rechtliche Situation II: Einwirkungen auf die NachbarschaftDaneben ist gemäss Art. 684 Zivilgesetzbuch (ZGB) jedermann verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums (...) sich aller übermässiger Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung. Rechtliche Situation III: Verletzung von GrundrechtenGemäss Ansicht des Bundesrates ist nicht auszuschliessen, dass der Betrieb von Geräten dieser Art verfassungsmässig garantierte Grundrechte tangiert. Risiken und NebenwirkungenIm Jahr 2007 hat die SUVA eine Untersuchung zu dem Gerät „Mosquito Mk II“ durchgeführt. Dabei wurden bei Montage des Systems nach Herstellerangaben (3 m über Boden, horizontale Abstrahlung) für eine am Boden stehenden Person (Ohrhöhe 1.65 m) maximale Schalldruckpegel Leq von 86 dB bei 0.5 m Horizontaldistanz zum Gerät gemessen. Beurteilungshilfe Alltagslärm (BAFU) Die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) für den Umgang mit Alltagslärm enthält Beispiele für verschiedene Lärmquellen, darunter auch Katzen- und Marderschreckgeräte. Auch wenn Geräte dieser Art für einen anderen Einsatzzweck gedacht sind, ist die Störwirkung vergleichbar. Umgang mit dem JugendschreckAufgrund nicht praktikabler gesetzlicher Grenzwerte hat die Anlage grundsätzlich ein Immissionsniveau einzuhalten, welches nach sorgfältiger Beurteilung höchstens geringfügige Lärmimmissionen an relevanten Beurteilungsstandorten verursacht. Zielführende Massnahmen:
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ZuständigkeitFür diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
Rechtsprechung |
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zum Lärm des Mosquito JugendschrecksIn der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
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