Lärmsorgen

Flugschau

Lärmende Luftakrobatik - Originale und Kopien

Die geflogenen Figuren eines Akrobatikflugzeuges faszinieren Jung und Alt. Die motorisierten Varianten sind leider auch unüberhörbar - was nicht immer auf offene Ohren stösst.
 

Die "Patrouille Suisse" ist die Kunstflugstaffel der Schweizer Luftwaffe und der Stolz der Nation, der trotz ebenfalls stolzer Pegel auf viel Akzeptanz zählen darf.
( Quelle: https://commons.wikimedia.org)

Eine Flugschau ist eine Freiluftveranstaltung, bei der Fluggeräte einzeln oder im Formationsflug vorgeführt werden.
Die EU-Verordnung 923/2012 definiert Kunstflug als «absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen ausser der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind».


Situation

Begrenzter Luft- und Zeitraum

Fluglärm breitet sich naturgemäss grossflächig aus. Gemäss Art. 7 der Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L) darf von einem Luftfahrzeug nur so viel Lärm verursacht werden, wie es bei rücksichtsvollem Verhalten und sachgemässer Bedienung unvermeidbar ist.
Die eingangs erwähnte EU-Definition zeigt den Widerspruch im Fall von Akrobatikflügen.
Kunstflüge mit Maschinen in Originalgrösse werden deshalb leicht eingeschränkt und dürfen in der Schweiz nicht in der Nacht und nicht über dicht besiedelten Zonen von Ortschaften stattfinden (Art. 8 VRV-L). Als dicht besiedeltes Gebiet gilt ein Bereich von mindestens zehn nahe beieinander stehenden Häusern im Abstand von 100 Meter. Zwischen 300 und 3'050 Meter über Grund sind Kunstflüge meist erlaubt, sofern sie zur Luftraumklassen E und G gehören.
Eine genauere Erklärung der Luftraumklassen ist in der Broschüre des Hängegleiter-Verbandes SHV/FSVL zu finden.

SHV: Luftraum CH | Espace aérien

In der Nähe von Flugplätzen und meist über einer Höhe von 3050 Meter (Flugraumklassen C und D) bedürfen Kunstflüge einer Bewilligung, welche von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle oder vom Flugplatzleiter erteilt wird.

Einschränkungen mit Ausnahmen und Auflagen

Das BAZL kann Ausnahmen zu den Mindestflughöhen bewilligen, wenn dies für Trainingszwecke im Hinblick auf Wettbewerbe oder Flugvorführungen notwendig ist. Dabei legt es die im Interesse der Sicherheit gebotenen Auflagen fest. Kunstflugpiloten, welche an Meisterschaften teilnehmen wollen, erhalten allenfalls eine Sonderbewilligung bis zu 100 Meter über Grund.
Das BAZL kann auch Ausnahmen bewilligen zu den Grenzwerten für Lärmemissionen für Luftfahrzeuge, die eigens für den Kunstflug gebaut wurden und nur für den Kunstflug eingesetzt werden.

Pauschalbewilligung für Berechtigte

Wer Kunstflüge ausüben will, benötigt eine Erweiterung des Pilotenausweises nach Art. 58 der Verordnung des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal.
Akrobatikflüge sind grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen und über die Mittagszeit erlaubt.
Falls nicht gegen luftrechtliche Vorschriften verstossen wird, können also Akrobatikflüge, auch wenn sie mit Lärm verbunden sind, nicht ohne weiteres verboten oder eingeschränkt werden.

Einer für alle - alle für einen

Ob die Schallemissionen eines Kunstfliegers als störend empfunden werden, ist subjektiv. Messungen zeigen, dass ein Akrobatikflugzeug über der Minimalflughöhe von 500 Metern leiser ist als jedes Mofa. Der Lärm des Fliegers landet allerdings in den Ohren ganzer Bevölkerungsteile und kann durchaus als lästig und ungerechtfertigt empfunden werden.
Wie beim Lärm von anderen Freizeitbeschäftigungen sind Rücksichtnahme und Toleranz gefragt.

Kleine auch nicht immer kleinlaut

Analoges gilt für den nicht unerheblichen Lärm von Maschinen in Kleinformat, also Modellflugzeugen. Die zuständige Behörde muss jedoch die Sachlage aufgrund der speziellen Situation anhand der üblichen Parameter für Alltagslärm beurteilen.
Der Schweizerische Modellflugverband SMV/FSAM hat Richtlinien erlassen.

SMV: Richtlinien für den Einsatz von Flugmodellen und den Betrieb von Modellflugplätzen


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von Modellflugplätzen

Es gibt keine Urteile, bei denen Lärmbelästigungsklagen wegen Kunstflug erfolgreich waren.

In der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Alltagslärm - Modellflugplatz


Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 8.81 Modellflugzeuge


Weiteres

Medien
Literatur