Lärmsorgen

Spielplatz

Spielend lernen. Spielend lärmen.

Natürlich kann auch das Geschrei der lieben Kleinen ganz gehörig an den Nerven sägen.
Aber ein wenig zusätzliche Toleranz ist beim Nachwuchs zukunftsweisend.
 

Kinderlärm ist ein Zeichen von Lebenslust und wird nur von wenigen Personen a priori als unangenehm empfunden. Nichtsgestotrotz führt vor allem das Abprallen von Bällen, das Lachen und Rufen der Kinder und das Rollen von Rädern gelegentlich zu Reklamationen über Kinderspielplätze.

Situation

Spielplätze sind im Sinn des Umweltschutzgesetzes Anlagen, weshalb Lärmemissionen so weit als möglich begrenzt werden müssen. Es gibt aber keine Grenzwerte, deren Einhaltung geprüft werden kann.
Bei der Beurteilung werden Ruhebedürfnis der Bevölkerung und Interesse am Spielplatz im Einzelfall gegeneinander abgewogen.


Zuständigkeit

Für diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten).

Liste Gemeinden Schweiz
(Wikipedia; Link zur Gemeindeverwaltung in Servicespalte [rechts] auf Detailseite Gemeinde)

Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest.

Beispiel Polizeiverordnung (Auszug Lärmschutz)


Rechtsprechung

Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm von Kinderspielplätzen

In der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Alltagslärm - Kinderspielplatz


Vollzugshilfen

Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden.

Vollzugsordner: 8.20 Schul- & Kinderanlagen


Weiteres

Bund
Medien