Lärm & Ruhe

Raumplanung & Lärm

Guter Lärmschutz beginnt in der Raumplanung. So können nachhaltige Lösungen bereits auf planerischer Ebene gefördert und neue Konfliktsituationen vermieden werden, bevor sie entstehen. Lärmschutz ist Aufgabe der kommunalen Planung, aber auch der regionalen und kantonalen Siedlungs- und Verkehrsplanung.


Siedlungsentwicklung

Die Mobilität der Bevölkerung steigt. Es werden immer weitere Distanzen zurückgelegt - der Grossteil davon mit dem Personenwagen. Dies geht mit steigenden Lärmemissionen einher. Eine gute Siedlungsentwicklung führt deshalb zu kürzeren Wegen. Eine Möglichkeit dazu bietet die Verdichtung. Wichtig dabei ist, dass neue Siedlungen und verkehrsintensive Einrichtungen dort entstehen, wo die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr gut ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Auto genutzt, was deutlich mehr Lärm verursacht als die Konzentration vieler Menschen auf ein Verkehrsmittel.


Verkehrsplanung - lenken und beruhigen

Damit der motorisierte Verkehr möglichst wenig stört, soll er auf direktestem Wege von den Quartieren hinaus auf die Hauptstrassen geführt werden. Auch sind Massnahmen, die den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr fördern, aus Sicht des Lärmschutzes zu unterstützen. Geschwindigkeitsreduktionen sorgen ebenfalls dafür, dass weniger Lärm emittiert wird und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit. Eine geschickte Verkehrsplanung ist somit ein wichtiges Mittel, um die negativen Auswirkungen des Verkehrs so weit wie möglich zu begrenzen.


Sicherung der Wohnqualität im Gestaltungsplan

Gestaltungspläne sind ein raumplanerisches Instrument, mit dem konkretere Vorgaben bezüglich der Nutzung und Gestaltung eines bestimmten Gebietes gemacht werden können als mit der BZO. Sie bieten die Möglichkeit, eine gute Wohnqualität bereits auf raumplanerischer Ebene zu gewährleisten. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass bei Einzonungen oder bei Gebieten mit fehlender Feinerschliessung die strengeren Planungswerte gelten. Des Weiteren kann die Zuordnung der Empfindlichkeits-stufe baufeldweise erfolgen, statt wie in der BZO nur für jede Parzelle. Im Gestaltungsplan können auch spezifische Vorschriften wie z.B. eine geschlossene Bauweise gemacht werden.


Klangraumgestaltung

Landschaften, Siedlungsgebiete und Erholungsräume werden nicht nur visuell, sondern auch auditiv wahrgenommen. Eine grossvolumige Bauweise verursacht schwierige akustische Bedingungen und ist für schlechte Klangqualität mitverantwortlich. Dahingegen weisen Altstädte oft sehr günstige akustische Eigenschaften auf. Mit der Klangraumgestaltung kann die Qualität öffentlicher Räume verbessert werden. Durch die Verankerung des Ziels der guten akustischen Gestaltung von Strassen- und Siedlungsräumen in kantonalen und kommunalen Richtplänen, kann eine gute Klangqualität bereits auf raumplanerischer Ebene gefördert werden.


Lärmschutz und Städtebau

Kein Lärmschutz führt zu einer Entmischung von Wohnquartieren, während schlechter Lärmschutz zu unwirtlichen Strassen führt (z.B. durch solitäre Lärmschutzwände und tote Fassaden). Ein guter Lärmschutz hingegen zeichnet sich durch die Schaffung von städtebaulich qualitätsvollen Wohnbauten und akustisch gut gestalteten Strassenräumen und Plätzen aus. Auch Erholungsräume werden vor Lärm geschützt. Ein gelungener Lärmschutz schafft somit Urbanität - im Sinne von Vielfalt - und sorgt für eine gute Siedlungsqualität.