Lärm & Ruhe

Bauen & Lärm

Da heute vermehrt innerhalb bestehender Siedlungen gebaut wird und der Verkehrszuwachs anhält, wird der Lärmschutz zu einer immer grösseren Herausforderung. Grundsätzlich können Gebäude dann bewilligt werden, wenn die Imissionsgrenzwerte (IGW) am offenen Fenster lärmempfindlicher Räume eingehalten werden können. Der Einbau von Schallschutzfenstern ist deshalb keine Lärmschutzmassnahme. Auch die kontrollierte Lüftung gilt für Wohnräume nicht als Massnahme, kann aber im Rahmen einer Ausnahmebewilligung ergänzend gefordert werden. Nachfolgend werden einige Massnahmen vorgestellt, die dabei helfen können, auch in lärmbelasteten Gebieten bewilligungsfähige Bauten mit einer guten Wohnqualität zu schaffen.


Lärmoptimierte Anordnung der Gebäude und Nutzungen

Gewerberiegel (oder Wohnriegel mit konsequent lärmabgewandten Lüftungsfenstern) können die dahinterliegenden Gebäude abschirmen. So werden ruhige Aussenräume geschaffen und die Lärmimmis-sionen gesenkt. Gerade bei Situationen, in denen der Lärm von mehreren Seiten kommt, können sich halb oder vollständig geschlossene Gebäudeformen anbieten. Gebäude sollen dabei immer auf der Baulinie erstellt werden, um wertloses Abstandsgrün zu vermeiden.


Grundrissgestaltung

Mit einer lärmoptimierten Anpassung der Grundrisse können ruhige Räume geschaffen werden. Seitlich zur Quelle angeordnete Fenster (-3 dB) und solche auf der gegenüberliegenden Seite weisen ein geringere Belastung auf. Wohnräume und Schlafzimmer sind deswegen so anzuordnen, dass sie über Fenster auf der lärmabgewandten Seite verfügen. Eine Möglichkeit dies zu erreichen, sind durchgehende Räume, die von beiden Seiten belüftet werden können. Damit wird gleichzeitig auch die Entstehung abweisender Fassaden verhindert.


Gestalterische Massnahmen am Gebäude

Balkone und Loggien können in den Obergeschossen lärmreduzierend wirken, wenn sie nahe der Lärmquelle liegen. Eine geeignete Grösse und Gestaltung sind dafür jedoch Voraussetzung. Atrien schirmen in der Regel ebenfalls sehr gut vom Lärm ab und sorgen mit zusätzlichen Fenstern für eine bessere Belüftung und Beleuchtung. Auch mit der Erweiterung der seitlichen Fassade durch einen Erker, können Lüftungsfenster teilweise lärmabgewandt zu liegen kommen.


Erschliessung und Parkierung

Auch bei der Erschliessung und Parkierung muss darauf geachtet werden, dass keine hohen Lärmemissionen entstehen. Die Zufahrten sollen möglichst kurz, strassennah und abseits der Wohnräume sein. Es gilt der Grundsatz "Lärm zu Lärm" - eine rückwärtige Erschliessung steht dazu im Widerspruch.


Massnahmen zwischen Lärmquelle und Gebäude

Bauliche Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg wirken als Hindernis und können die Lärmimmissionen verringern. Das klassische Beispiel dafür sind Lärmschutzwände. Diese können jedoch negative Auswirkungen auf das Ortsbild haben und sind mitten im Siedlungsgebiet ein städtebauliches No-Go. Sie sollen deshalb nicht solitär, sondern nur integriert in Gebäude oder mittels Nebengebäuden (z.B. Garagen oder Gartenhäusern) realisiert werden.


Gute Wohnqualität im lärmigen Umfeld

Eine gute Wohnqualität im lärmigen Umfeld wird dadurch erreicht, dass jede Wohnung über lärmabgewandte, ruhige Zimmer und einen privaten, ruhigen Aussenraum verfügt. Bei der Anordnung der Aussenräume sollte gemäss den Ergebnissen einer Umfrage dem Lärmaspekt ebenso viel Beachtung geschenkt werden, wie der Besonnung.


Lärmschutz hat seinen Preis

Lärmschutz ist wichtig, hat aber seinen Preis: es sind schmale Baukörper nötig, die durchgesteckte Wohn-Essbereiche ermöglichen. Auch die Wohnungser-schliessung ist aufwändiger, da vorab Zweispänner erstellt werden. Durch die lärmtechnisch oftmals problematische Lage von Eckwohnungen, muss dort Nichtwohnnutzung angesiedelt werden. Zu guter Letzt ist auch die akustisch gute Gestaltung von Aussen-räumen und Innenhöfen mit Kosten verbunden.


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