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Lärmsorgen

Raumplanung & Bauen im Lärm
Aménagement et construction dans le bruit
Misure di pianificazione e costruzione nel rumore

 

BGer
TF
Baubewilligung bei starker Überschreitung der IGW

Die Ausnahmebewilligung ist ultima ratio und nur nach dem Nachweis möglich, dass sämtliche verhältnismässige bauliche und gestalterische Massnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft worden sind. Bei äusserst gewichtigen Interessen an der Errichtung des Gebäudes ist die Bewilligung jedoch auch bei starker Überschreitung der IGW nicht ausgeschlossen.

Urteil des BGer 1C_91/2020(deutsch)

 
Interessenabwägung und getroffene Massnahmen zur Emissionsreduktion genügend

Wo zweckmässig und wirtschaftlich tragbar, sind im Projekt Reduktionen der signalisierten Höchstgeschwindigkeiten, lärmmindernde Beläge, Lärmschutzwände und/oder Lärmschutzwälle im Bauprojekt (Umfahrung) vorgesehen. Die Anforderungen gemäss Art. 11 Abs. 2 USG bzw. Art. 7 Abs. 1 LSV sowie Art. 25 Abs. 2 USG bzw. Art. 7 Abs. 2 LSV sind erfüllt.

Urteil des BGer 1C_465/2019 (deutsch)

 
Violation de l'art. 22 LPE et de l’art. 31 OPB, un écran vitré devant les fenêtres ne constituent pas une mesure

L'examen des mesures en cas de dépassement des VLI n'a pas été suffisamment effectué et la pose d'un écran vitré devant les fenêtres n'est pas une mesure au sens de l'art. 31 al. 1 OPB.

Arrêt du TF 1C_568/2018 (französisch)

Artikel der Vereinigung für Umweltrecht (VUR) (französisch mit Leitsätzen in D und I) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Berücksichtigung Anliegen Verdichtung bei unwesentlicher Überschreitung IGW

Die Ausnahmebewilligung wurde unrechtmässig erteilt, da nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass alle in Betracht fallenden baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft worden sind und eine umfassende Interessenabwägung ein überwiegendes Interesse an der Errichtung des Gebäudes ergibt. Generell kann, um der Verdichtung Rechnung zu tragen, unter diesem Gesichtspunkt wünschenswerten Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, wenn die IGW nicht wesentlich überschritten sind und sofern deren Einhaltung sowie ein angemessener Wohnkomfort nicht in städtebaulich befriedigender Weise mittels Lüftungsfenster an den lärmabgewandten Seiten und mit allfälligen weiteren Massnahmen sichergestellt werden kann.

Urteil des BGer 1C_106/2018 (deutsch)

Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
«Lüftungsfensterpraxis» ist bundesrechtswidrig (Art. 22 USG i. V. m. Art. 31 Abs. 1/Art. 39 Abs. 1 LSV)

Die Vollzugspraxis zu Art.31 Abs.1 LSV («Lüftungsfensterpraxis», d.h. Prüfung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte (IGW) nur an einem Fenster pro lärmempfindlichem Raum) ist rechtswidrig. Für Erteilung einer Baubewilligung müssen die Immissionsgrenzwerte gemäss LSV an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden. Im Ausnahmefall kann allenfalls eine Bewilligung nach Art. 31 Abs.2 LSV erteilt werden.

BGE 142 II 100 (deutsch)  ATF 142 II 100 (regeste française)  DTF 142 II 100 (regesto italiano)

Urteilszusammenfassung des Cercle Bruit

Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Art. 22 LPE et Art. 31/39 OPB: mesures constructives de protection contre le bruit?

Interdiction de la "pratique de la fenêtre d'aération". Aussi les survitrages ne répondent pas aux exigences de l'art. 39 al. 1 OPB, selon lequel les immissions sont mesurées fenêtres ouvertes.

Arrêt du TF 1C_429/2016 (français)

 
Bei Arealüberbauungen müssen die gesetzlichen Kriterien der baulichen und landschaftlichen Einordnung sowie der besonders guten Gestaltung (§ 71 PBG ZH) zwingend geprüft werden

Dem Bauprojekt wird die Baubewilligung wegen Nichtgenügen der besonderen Anforderungen an Gestaltung und Einordnung verweigert. Zudem hält das Projekt die Immissionsgrenzwerte nicht ein («Lüftungsfensterpraxis», vgl, BGE 142 II 100).

Urteil des BGer 1C_313/2015 (deutsch)

 
Plangenehmigung Nationalstrasse - wesentliche Änderung i. S. v. Art. 18 USG?

Die Instandsetzung und Lärmsanierung in einem Abschnitt der A1 wird als wesentliche Änderung beurteilt, da praktisch die ganze Bausubstanz ersetzt wird. Somit gilt eine verschärfte Sanierungspflicht gemäss Art. 18 USG i. V.  Art. 8 Abs. 2 LSV, und es gelten die Immissionsgrenzwerte.

BGE 141 II 483 (deutsch)  ATF 141 II 483 (regeste française)  DTF 141 II 483 (regesto italiano)

Artikel der Vereinigung für Umweltrecht (VUR) (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Grenzwertüberschreitung Container-Siedlung Asylbewerber - LSV genügende gesetzliche Grundlage?

Die Erteilung der lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung basierend auf Art. 31 Abs. 2 LSV wurde wegen des grossen öffentlichen Interesse (und der beschränkten Aufenthaltsdauer der Bewohner) als verhältnismässig und mit Art. 22 USG vereinbar beurteilt.

Urteil des BGer 1C_704/2013 (deutsch)

Article dans la DEP (français) - Droit de l'environnement dans la pratique (payant)

 
Zu tiefer Beurteilungspegel in Lärmgutachten - materiell-rechtliche Durchsetzung der Planungswerte im Planungs- oder Baubewilligungsverfahren?

Auf Stufe Gestaltungplan müssen keine konkreten Lärmschutzmassnahmen festgelegt werden, da im Baubewilligungsverfahren die Einhaltung der PW durch gestalterische und bauliche Massnahmen durchgesetzt werden können. Deshalb liegt trotz zu tief ausgewiesener Lärmbelastung im Gestaltungsplan keine Verletzung von Art. 30 LSV vor.

Urteil des BGer 1C_87/2012 (deutsch)

 
Kostentragung von Lärmschutzmassnahmen bei unüberbautem Bauland - Verursacherprinzip

Wenn erhebliche Zusatzkosten für die Eigentümer wegen Massnahmen zur Grenzwerteinhaltung bei Baubeginn ausgewiesen werden können, muss der Anlagenbetreiber diese Kosten tragen. Dies ist als Auflage in der Plangenehmigungsverfügung festzuhalten.

BGE 138 II 379 (deutsch)  ATF 138 II 379 (regeste française)  DTF 138 II 379 (regesto italiano)

 
Gültigkeit der Belastungsgrenzwerte bei Ferienwohnungen im Touristengebiet

Auch wenn der Lärm vorwiegend zu Zeiten auftritt, wo die Gebäude nicht bewohnt sind, gelten trotzdem die Belastungsgrenzwerte (die LSV sieht hier keine Ausnahmen vor). Im Rahmen einer Interessenabwägung z.B. bei Erleichterungen kann dieser Umstand aber angemessen berücksichtigt werden. Jedoch kann kein Bauland neu eingezont werden, wenn die Planungswerte nicht eingehalten sind (Art. 24 Abs. 1 USG).

Urteil des BGer 1C_211/2011 (deutsch)

Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Minergiebaustandard als bauliche Massnahme (gegen Fluglärm) i. S. v. Art. 24 Abs. 2 USG?

Dem Vorsorgeprinzip nach Art. 24 USG wird mit Minergiebauten mit Komfortlüftung keine Rechnung getragen. Sie können nicht als bauliche Massnahme anerkannt werden, da dies dem Grundkonstrukt der Umwelt-und Lärmschutzgesetzgebung entgegenstehen würde.

Urteil des BGer 1C_331/2011 (deutsch)

Artikel der VUR - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Wahrnehmbarkeit bei veränderter Verkehrszusammensetzung und Beschwerdelegitimation

Wenn eine geplante Anlage zu Immissionen führt, von der die Beschwerdeführer betroffen sind, sind diese zur Beschwerde legitimiert. Die in der Rechtsprechung etablierte Wahrnehmbarkeit ab einer Erhöhung des Beurteilungspegels von 1 dB(A) wurde nur für Fälle mit gleicher oder ähnlicher Verkehrszusammensetzung verwendet. Ändert sich die Zusammensetzung, kann dieser Wert nicht mehr zur Festlegung der Wahrnehmbarkeitsschwelle verwendet werden.

BGE 136 II 281 (deutsch)  ATF 136 II 281 (regeste française)  DTF 136 II 281 (regesto italiano)

Urteilszusammenfassung des Cercle Bruit

 
Erschliessungsbegriff im Lärmschutz: Art. 24 Abs. 2 USG meint grundsätzlich die vollständige Erschliessung

Ein nur groberschlossenes Areal genügt dem Erschliessungsbegriff von Art. 24 Abs. 2 USG i. V. m. Art. 19 Abs. 1 RPG nicht. Mit der Bewilligung zur Feinerschliessung wurde eine Ausnahme nach Art. 30 Abs. 2 LSV implizit erlaubt (Planungswerte sind im überwiegenden Teil des Gebietes eingehalten).

BGE 123 II 337 (deutsch)  ATF 123 II 337 (regeste française)  DTF 123 II 337 (regesto italiano)

 
Art. 22 & 25 USG und Art. 8 BV: Umweltrechtliche Gleichstellung Nutzungsreserve vs. nicht überbauter Bauzone?

Es wird bei der Lärmermittlung nur auf die tatsächlich bestehenden Räume eines Gebäudes abgestellt. Aus-und Umbauprojekte werden nach Art. 36 Abs. 2 LSV nur berücksichtigt, wenn entsprechende Projekte bereits bewilligt oder öffentlich aufgelegt worden sind.

BGE 131 II 616 (deutsch)  ATF 131 II 616 (regeste française)  DTF 131 II 616 (regesto italiano)

 
Plan d'alignement routier: comment et quand évaluer les nuisances au stade du plan (art. 9 a LPE)?

Les questions générales et concrètes relatives au respect de l'OPB ne pouvaient pas non plus être définitivement réglées au stade du plan d'alignement.

ATF 129 II 276 (français)  BGE 129 II 276 (Regeste deutsch)  DTF 129 II 276 (regesto italiano)

 
Art. 19 al. 1 et art. 22 al. 2 let. b LAT: pris en considération des art. 22 et 25 LTE et l'OPB pour la délivrance de l'autorisation de construire?

Selon l'art. 36 al. 2 OPB il faut tenir compte de l'évolution future des immissions, alors aussi l'évolution prévisible des immissions due à la construction de nouvelles installations ou à la modification ou à l'assainissement d'installations existantes, si les projets concernés sont déjà mis à l'enquête publique au moment de la détermination. Il faut en principe appliquer de manière restrictive, si on peut compter avec une certitude suffisante sur l'évolution prévue u niveau des immissions de bruit.

ATF 129 II 238 (français)  BGE 129 II 238 (Regeste deutsch)  DTF 129 II 238 (regesto italiano)

 
Materielle Enteignung: Kann die Lärmbelastung ein raumplanerisches Einzonungsgebot ausschliessen?

Die Frage der Überbaubarkeit hätte für eine Baulücke im weitgehend überbauten Gebiet nach Art. 22 USG sowie Art. 31 LSV beurteilt werden müssen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen wie im vorliegenden Fall erfüllt, hätte die Baubewilligung erteilt werden können. Kassatorischer Entscheid.

Urteil des BGer 1A.41/2002 (deutsch)

 
Erteilung von Ausnahmen für kleine Teile nach Art. 30 LSV - Bestätigung von BGE 123 II 337, E. 8.

Bei Art. 24 Abs. 2 USG ist, anders als bei der Baubewilligung, nicht die einzelne Parzelle, sondern ein grösseres Gebiet im Zusammenhang zu betrachten, deswegen lässt Art. 30 Satz 2 LSV die Gewährung von Ausnahmen bei Überschreitung der Planungswerte für kleine Bauzonenteile zu.

Urteil des BGer 1A.130/2005 (deutsch)

BVGer
TAF
Lärmrechtliche Erschliessung - unter welchen Voraussetzungen ist das ASTRA verpflichtet Lärmschutzmassnahmen auf seine Kosten zu realisieren?

Das fragliche Gebiet war per 1. Januar 1985 [nach Art. 30 LSV in initio] nur grob-, aber nicht feinerschlossen und gilt daher lärmrechtlich als nicht erschlossen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist nicht verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen auf eigene Kosten zu treffen.

Urteil des BVGer. A-1619/2011 vom 20. Dezember 2011

 
VGer kt.
TA cant.
ZH: Lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung, Arealüberbauung

Vor Erteilung einer Ausnahmebewilligung müssen alle Massnahmen zur Einhaltung der IGW geprüft werden. Bei einzelnen Wohneinheiten einer Arealüberbauung, die nicht bewilligungsfähig erscheinen, ist auch die von § 71 Abs. 2 lit. d PBG geforderte besonders gute Qualität bezüglich Wohnlichkeit und Wohnhygiene nicht gegeben.

Urteil des VGer ZH VB.2019.394

 
ZH: Prüfung aller Massnahmen zur Einhaltung der IGW bei Ausnahmebewilligung

Vor der Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinn von Art. 31 Abs. 2 LSV müssen alle in Betracht fallenden baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der IGW geprüft werden. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht.

Urteil des VGer ZH VB.2018.27

 
ZH: Zusätzliche Massnahmen bei Einhaltung der Planungswerte

Die zusätzliche geforderte Massnahme (Lärmschutzwand) wird mit dem Argument abgelehnt, dass sie nicht wirtschaftlich ist (Kosten-Nutzen).

Urteil des VGer ZH VB.2016.00540

 
AG: Immissionsgrenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten sein

Nach Ansicht des VGer. AG erscheine der Wortlaut von LSV 39 I eindeutig; die Verwendung des Plurals «der offenen Fenster» meine offensichtlich sämtliche Fenster. Somit erweise sich die Praxis, dass die Immissionsgrenzwerte nur an einzelnen («Lüftungs-») Fenstern einzuhalten seien, als bundesrechtswidrig.

Urteil des VGer. AG WBE.2014.196 vom 23. Januar 2015

ZH: Arealüberbauung mit IGW-Überschreitungen

Die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV wurde zu Recht erteilt. Bestätigung der Zulässigkeit kontrollierter Belüftung von Büroräumen (§ 302 PBG) sowie Ausnahmen trotz IGW-Überschreitungen in Räumen mit geringem Ruhebedürfnis, da auch ruhige Wohnbereiche und Aussenräume vorhanden. Bestätigung, dass ein Verzicht auf Fenster an der lärmigen Fassade wohnhygienisch und städtebaulich nicht sinnvoll ist.

Entscheid des Baurekursgericht ZH BRGE_II_0162_2017 vom 7. November 2017