Nachbarschaft |
Der liebe Nachbar und seine hörbaren EigenartenDer Mensch ist in der Regel ein soziales Wesen. Manchmal wünscht er sich dennoch ein bisschen mehr Abstand - auch akustisch. Dafür gibt es zweierlei: Gespräche und Regeln. |
"Der Umweltschutz hat grosse Fortschritte gemacht. Viele sehen jetzt schon, was ihre Nachbarn falsch machen." (Peter Hohl. Ein Mittel gegen Einsamkeit ... ) Was den einen freut, ärgert den
anderen. Es ist schwierig, die Belastung durch Nachbarschaftslärm
abzuschätzen, da die Wahrnehmung von Mensch zu Mensch verschieden
ist. Zudem stören die Geräusche des Nachbars mehr, wenn bereits
Konflikte bestehen.
Bevor wegen eines Lärmproblems die Polizei bemüht wird, ist das Gespräch zu suchen. Vielleicht weiss der Nachbar ja gar nicht, dass sein Hund während seiner Abwesenheit bellt oder dass seine Musik nicht jedermanns Sache ist. |
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SituationGesetze und VerordnungenDas Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 684) hält fest, dass jedermann verpflichtet
ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf die Nachbarn zu
enthalten, insbesondere aller schädlichen und nicht gerechtfertigten
Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm
oder Erschütterung. Folglich sind alle aufgefordert, die nötigen
Massnahmen zu ergreifen, um Lärm zu vermeiden. Behörden und RichterWas gerechtfertigte und zu duldende Lärmimmissionen sind, kann zwar selten ganz ohne Seitenblick auf bestehende Belastungsgrenzwerte (LSV, Anhänge) beurteilt werden. Aufgrund der vielfältigen Charakteristik der Lärmquellen in diesem Bereich können jedoch keine Grenzwerte entwickelt werden, die für alle Fälle Geltung haben.
Da es weder normierte Verfahren noch Grenzwerte gibt, führen auch Messungen meist nicht zum Ziel. Verboten und erlaubtÜbermässiger Lärm, der durch ein Verhalten erzeugt wird,
das nicht den üblichen Gewohnheiten entspricht, ist verboten. Unvermeidlicher
Lärm, der üblichen Tätigkeiten entspringt, ist hingegen
erlaubt.
Die Erheblichkeit von Lärmimmissionen richtet sich dabei nicht nach der individuellen Störung
und dem subjektiven Empfinden des Einzelnen, sondern es ist auf einen repräsentativen Teil der
Bevölkerung abzustellen – allerdings unter Berücksichtigung von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit.
Dialog und PolizeiLärmprobleme zwischen Nachbarn können auf Missverständnisse
oder Unkenntnis zurückzuführen sein. Es ist deshalb immer empfehlenswert,
zuerst den Dialog zu suchen, um auf Lärmprobleme aufmerksam zu machen.
Dabei können die Rechte und Pflichten jeder Partei präzisiert
und geeignete Vorkehrungen getroffen werden, die zu einer Entschärfung
des Problems führen. Verwaltung und DruckmittelBei anhaltender Störung kann die Nachbarschaft verlangen, dass die Gebäudeverwaltung eingreift. Diese kann Schritte ergreifen, die bis zur Kündigung des Mietvertrags gehen, falls der Mieter seine Pflichten nicht erfüllt (OR, Art. 257f). Wenn trotz begründeter Klagen keine Verbesserung eintritt, können die betroffenen Nachbarn eine Mietreduktion verlangen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind (OR, Art. 259d). |
ZuständigkeitFür diese Kategorie von Alltagslärm ohne Grenzwerte ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig, in grösseren Gemeinden und Städten in der Regel deren Baubehörde (Lärm von Bauten und Anlagen) oder Sicherheitsbehörde und Polizei (Lärm von menschlichen Tätigkeiten). Liste Gemeinden Schweiz Die meisten Gemeinden halten die Spielregeln zum Lärm im Rahmen einer Gemeinde- oder Polizeiverordnung fest. |
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Rechtsprechung |
Gesetzliche Grundlagen
Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheide zu Lärm der NachbarschaftIn der Rubrik «Recht & Gesetz» ist eine Sammlung mit Bundes- und Verwaltungsgerichtsentscheiden zu verschiedenen Lärmarten zu finden. Die Liste wird laufend aktualisiert. |
Vollzugsordner des Cercle Bruit Schweiz |
Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) stellt Vollzugshilfen und weitere Unterlagen zu lärmspezifischen Themen zur Verfügung. Die Dokumente stammen von Bund, Kantonen, Fachstellen und Verbänden. |
Weiteres |
Kantone
Medien
Sonstiges
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