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Lärmsorgen

Fluglärm
Bruit aérien
Rumore aereo

 

 

BGer
TF
Fluglärm Enteignungsentschädigung

Die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers an der Nutzung seines Eigentums sind dann betroffen, wenn die Flugzeuge regelmässig in geringer Höhe in die Luftsäule über dem Grundstück eindringen. Die physischen und psychischen Einwirkungen der überflüge sind nur in den Innenräumen sondern auch im Aussenraum zu beurteilen (schutzwürdiges Interesse an unbeeinträchtigter Nutzung des Aussenraumes nach 21.00 Uhr).

Urteile des BGer 1C_102/2018, 1C_103/2018 und 1C_104/2018 (deutsch)

Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Schallschutzkonzept bei Plangenehmigung (Ausbau)

Die Notwendigkeit für das geforderte provisorische Schallschutzkonzept wurde verneint, da durch die Lärmsituation beim Flughafen Bern-Belp nicht von einem erheblichen Schutzbedürfnis der Bevölkerung auszugehen ist (die IGW sind eingehalten). Deshalb ist das Abwarten einer definitiven Regelung nach überprüfung der Lärmgrenzwerte in der LSV zumutbar.

Urteil des BGer 1C_6/2017 (deutsch)

Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig)

 
Enteignungsentschädigung wegen direktem Überflug

Umfang und Berechnung des Minderwertes bei nur teilweisem Überflug des Grundstücks; Bestätigung des hedonischen Modells zur Berechnung des Minderwerts auch bei abendlichen und nächtlichen Ostanflügen 

BGE 1C_256/2014

Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig)

 
Entschädigungsforderungen wegen Enteignung durch direkten Überflug

Abweisung von Entschädigungsforderungen wegen Enteignung durch direkten Überflug und nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen übermässigen Fluglärm; keine Änderung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Dübendorf ZH)

BGE 1C_232/2014

Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig)

 
Flugroutenänderung Flughafen Zürich AG

Die Abflugroute ab Piste 28 sei soweit nach Westen zurückzuverschieben, dass die Siedlungsgebiete von Regensdorf und Dällikon entlastet und der Zustand vor 1999 möglichst wiederhergestellt wird.

BGE 1C_492/2013

Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig)

 

Fluglärmbedingter Minderwert von Renditeliegenschaften; Modell (Glattbrugg ZH)

Da nur ein sehr kleiner Teil der Liegenschaften im Einflussbereich anderer Flughäfen liegt und die Fluglärmbelastung aufgrund der Lage und der Grösse der übrigen Flughäfen deutlich geringer ist als im Bereich des Flughafens Zürich, darf der Fluglärm bei den Vergleichsobjekten im Einzugsgebiet der Flughäfen Genf, Lugano, Basel und Bern nicht berücksichtigt werden.

BGE 138 II 77/2012

Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig)

 
Baugesuch für Wohnzone in ES II

Gebiet befindet sich im Einflussbereich des Flughafens Zürich. Die Planungswerte für Fluglärm sind überschritten, deshalb keine Baubewilligung. Beschwerde gegen Erschliessungsverbot wird abgewiesen. ZH

BGE 1C.331/2011

 
Ungenügender Schutz durch geltende Immissionsgrenzwerte

Die geltenden Immissionsgrenzwerte bieten ungenügenden Schutz gegen Störungen durch Fluglärm, der geballt zu besonders sensiblen Tageszeiten, namentlich am frühen Morgen, auftritt. Es wird Sache der zuständigen Behörden des Bundes sein, die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen.

BGE 137 II 58/2010

 
Baubewilligung im Fluglärmgebiet

Aus lärmschutzrechtlicher Sicht keine Erteilung der Baubewilligung. Nach Art. 2 USG ist eine bestehende, aber nicht erschlossene Bauzone für Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, einer weniger lärmempfindlichen Nutzungsart zuzuführen.

BGE 1C.318/2010

 
Enteignungsrechtlicher Entschädigungsanspruch bei Überflügen

Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms sowie von Abwehrrechten gegen den direkten Überflug; Bemessung der Entschädigung. Zusammenfassung und Bestätigung der Rechtsprechung zum Enteignungsrechtlichen Entschädigungsanspruch bei Überflügen. Für die Vorhersehbarkeit der Lärmeinwirkungen ist bei der Überbauung eines Grundstücks oder beim Ausbau eines bestehenden Gebäudes darauf abzustellen, ob der Werkvertrag vor dem 1. Januar 1961 abgeschlossen worden ist oder ob der Baubeginn in die Zeit vor diesem Datum fällt. Bemessung des Schadens und anwendbare Schätzungsmethode.

BGE 134 II 49

 
Expropriation formelle

Expropriation formelle, droits de voisinage, bruit des avions, Vernier GE

BGE 1E.1/2004

 
Verjährung der Entschädigungsansprüche

Lärmimmissionen auf den Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten, Verjährung der enteignungsrechtlichen Entschädigungsansprüche, ZH

BGE 1E. 8/2003

 
Autorisation de construire

Autorisation de construire à Vernier, Vernier GE

BGE 1A. 108/2003

 
Erteilung Betriebskonzession Regionalflughafen Samedan

Flugplatz Oberengadin; Erteilung der Betriebskonzession und Genehmigung des Betriebsreglementes für einen Regionalflughafen, Samedan GR

BGE 129 II 331

 
Materielle Enteignung

Flughafen Zürich; Materielle Enteignung, Niederhasli ZH

BGE 1E.1/2003

 
Änderung Betriebsreglement Helikopterflugfeld

Helikopterflugfeld Gsteigwiler; Änderung Betriebsreglement, Gsteigwiler BE

BGE 1A. 151/2001

 
Sanierung / Erleichterungen: Militärflugplatz Dübendorf

Militärflugplatz Dübendorf; Sanierung und Gewährung von Erleichterungen, Dübendorf ZH

BGE 1A.135/2000
BGE 1A. 146/2000

 
Überprüfung der Immissionsgrenzwerte

Flughafen Zürich; Überprüfung der vom Bundesrat festgelegten Immissionsgrenzwerte auf Gesetz- und Verfassungsmässigkeit, insbesondere auf die Vereinbarkeit mit Art. 15 und Art. 13 Abs. 2 USG.

BGE 126 II 522

BVGer
TAF
Kriterien des direkten Überflugs

Ein Entschädigungsanspruch aus Enteignung der Abwehrrechte gegen einen direkten Überflug ist in diesem Fall zu verneinen. Es werden jedoch weitere Grundsatzfragen bezüglich Fluglärm und Entschädigung aufgrund Enteignung geklärt. ZH

BVG A-4836/2012

 

Vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei wesentlicher Änderung

Bei Anlagen, welche die massgebenden Planungswerte einhalten, sind weitergehende Emissionsbegrenzungen nur dann wirtschaftlich tragbar, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann. Mit einer weiteren Einschränkung der Betriebszeiten ist vorliegend keine zusätzliche wesentliche Reduktion der Lärmemissionen zu erwarten. Zudem würden eingeschränkte Betriebszeiten Aus- und Weiterbildungs- sowie Trainingsmöglichkeiten für Piloten der Zivil- und Militärluftfahrt erschweren, weshalb sie sich als unverhältnismässig erweisen.

BVG A-775/2011

Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig)

 

Beschwerdelegitimation bei Fluglärm (Lauterbrunnen BE)

Aufgrund der deutlichen Hörbarkeit des Lärms durch den Flugverkehr von und zum Heliport verursachten Lärm auf ihren Liegenschaften ist die im vorliegenden Fall betroffene Grundeigentümerin – ungeachtet einer allfälligen Lärmzunahme – grundsätzlich berechtigt, gegen den geplanten Neubau einer Flugplatzanlage Beschwerde zu erheben.

BVG A-6536/2010

Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig)

VGer kt.
TA cant.
Gestaltungsplan in Fluglärm belastetem Gebiet

Das Verwaltungsgericht prüfte von Amtes wegen einen privaten Gestaltungsplan in einem fluglärmbelasteten Gebiet in lärmrechtlicher Hinsicht. Dabei kam es zum Schluss, dass gemäss Art. 22 Abs.1 USG keine Wohnungsbaubewilligung erteilt werden darf, weil der Gestaltungsplan neue Wohnnutzungsmöglichkeiten in einem Gebiet vorsieht, welches mit Fluglärm über dem Immissionsgrenzwert belastet ist. Die Beschwerde wird daher gutgeheissen, ohne dass die weiteren Einwände der Beschwerdeführer geprüft werden müssen.

VB.2009.00191

 
Revision BZO in Flughafennähe

ZH: Revision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten. Während bei anderen Lärmarten Bewilligungen aufgrund von Lärmminderungsmassnahmen in Frage kommen, ist dies im Zusammenhang mit Fluglärm nur beschränkt möglich; solche Massnahmen sind rechtlich ohnehin nicht von Bedeutung, weil die relevanten Fluglärmwerte gemäss Art. 38 Abs. 2 LSV durch Berechnung und nicht durch Messung zu ermitteln sind. Für die Nutzungsplanung der Stadt Kloten massgebend sind die Belastungswerte gemäss dem 2005 genehmigten vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich.

VB.2008.00494

 
Überschreitung Alarmwert

ZH: Kloten: Der Alarmwert wird im überwiegenden Teil der Baugrundstücke in der ersten Nachtstunde um 1dB überschritten, was eine erhebliche Überschreitung der Belastungsgrenzwerte darstellt.

VB.2008.00086