BGer TF |
Fluglärm EnteignungsentschädigungDie schutzwürdigen Interessen des Eigentümers an der Nutzung seines Eigentums sind dann betroffen, wenn die Flugzeuge regelmässig in geringer Höhe in die Luftsäule über dem Grundstück eindringen. Die physischen und psychischen Einwirkungen der überflüge sind nur in den Innenräumen sondern auch im Aussenraum zu beurteilen (schutzwürdiges Interesse an unbeeinträchtigter Nutzung des Aussenraumes nach 21.00 Uhr). Urteile des BGer 1C_102/2018, 1C_103/2018 und 1C_104/2018 (deutsch) Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig) |
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Schallschutzkonzept bei Plangenehmigung (Ausbau)Die Notwendigkeit für das geforderte provisorische Schallschutzkonzept wurde verneint, da durch die Lärmsituation beim Flughafen Bern-Belp nicht von einem erheblichen Schutzbedürfnis der Bevölkerung auszugehen ist (die IGW sind eingehalten). Deshalb ist das Abwarten einer definitiven Regelung nach überprüfung der Lärmgrenzwerte in der LSV zumutbar. Urteil des BGer 1C_6/2017 (deutsch) Artikel der VUR (deutsch) - Umweltrecht in der Praxis (kostenpflichtig) |
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Enteignungsentschädigung wegen direktem ÜberflugUmfang und Berechnung des Minderwertes bei nur teilweisem Überflug des Grundstücks; Bestätigung des hedonischen Modells zur Berechnung des Minderwerts auch bei abendlichen und nächtlichen Ostanflügen Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig) |
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Entschädigungsforderungen wegen Enteignung durch direkten ÜberflugAbweisung von Entschädigungsforderungen wegen Enteignung durch direkten Überflug und nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen übermässigen Fluglärm; keine Änderung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Dübendorf ZH) Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig) |
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Flugroutenänderung Flughafen Zürich AGDie Abflugroute ab Piste 28 sei soweit nach Westen zurückzuverschieben, dass die Siedlungsgebiete von Regensdorf und Dällikon entlastet und der Zustand vor 1999 möglichst wiederhergestellt wird. Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig) |
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Fluglärmbedingter Minderwert von Renditeliegenschaften; Modell (Glattbrugg ZH)Da nur ein sehr kleiner Teil der Liegenschaften im Einflussbereich anderer Flughäfen liegt und die Fluglärmbelastung aufgrund der Lage und der Grösse der übrigen Flughäfen deutlich geringer ist als im Bereich des Flughafens Zürich, darf der Fluglärm bei den Vergleichsobjekten im Einzugsgebiet der Flughäfen Genf, Lugano, Basel und Bern nicht berücksichtigt werden. Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig) |
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Baugesuch für Wohnzone in ES IIGebiet befindet sich im Einflussbereich des Flughafens Zürich. Die Planungswerte für Fluglärm sind überschritten, deshalb keine Baubewilligung. Beschwerde gegen Erschliessungsverbot wird abgewiesen. ZH |
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Ungenügender Schutz durch geltende ImmissionsgrenzwerteDie geltenden Immissionsgrenzwerte bieten ungenügenden Schutz gegen Störungen durch Fluglärm, der geballt zu besonders sensiblen Tageszeiten, namentlich am frühen Morgen, auftritt. Es wird Sache der zuständigen Behörden des Bundes sein, die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen. |
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Baubewilligung im FluglärmgebietAus lärmschutzrechtlicher Sicht keine Erteilung der Baubewilligung. Nach Art. 2 USG ist eine bestehende, aber nicht erschlossene Bauzone für Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, einer weniger lärmempfindlichen Nutzungsart zuzuführen. |
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Enteignungsrechtlicher Entschädigungsanspruch bei ÜberflügenEnteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms sowie von Abwehrrechten gegen den direkten Überflug; Bemessung der Entschädigung. Zusammenfassung und Bestätigung der Rechtsprechung zum Enteignungsrechtlichen Entschädigungsanspruch bei Überflügen. Für die Vorhersehbarkeit der Lärmeinwirkungen ist bei der Überbauung eines Grundstücks oder beim Ausbau eines bestehenden Gebäudes darauf abzustellen, ob der Werkvertrag vor dem 1. Januar 1961 abgeschlossen worden ist oder ob der Baubeginn in die Zeit vor diesem Datum fällt. Bemessung des Schadens und anwendbare Schätzungsmethode. |
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Expropriation formelleExpropriation formelle, droits de voisinage, bruit des avions, Vernier GE |
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Verjährung der EntschädigungsansprücheLärmimmissionen auf den Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten, Verjährung der enteignungsrechtlichen Entschädigungsansprüche, ZH |
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Autorisation de construireAutorisation de construire à Vernier, Vernier GE |
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Erteilung Betriebskonzession Regionalflughafen SamedanFlugplatz Oberengadin; Erteilung der Betriebskonzession und Genehmigung des Betriebsreglementes für einen Regionalflughafen, Samedan GR |
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Materielle EnteignungFlughafen Zürich; Materielle Enteignung, Niederhasli ZH |
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Änderung Betriebsreglement HelikopterflugfeldHelikopterflugfeld Gsteigwiler; Änderung Betriebsreglement, Gsteigwiler BE |
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Sanierung / Erleichterungen: Militärflugplatz DübendorfMilitärflugplatz Dübendorf; Sanierung und Gewährung von Erleichterungen, Dübendorf ZH |
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Überprüfung der ImmissionsgrenzwerteFlughafen Zürich; Überprüfung der vom Bundesrat festgelegten Immissionsgrenzwerte auf Gesetz- und Verfassungsmässigkeit, insbesondere auf die Vereinbarkeit mit Art. 15 und Art. 13 Abs. 2 USG. |
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BVGer TAF |
Kriterien des direkten ÜberflugsEin Entschädigungsanspruch aus Enteignung der Abwehrrechte gegen einen direkten Überflug ist in diesem Fall zu verneinen. Es werden jedoch weitere Grundsatzfragen bezüglich Fluglärm und Entschädigung aufgrund Enteignung geklärt. ZH |
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Vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei wesentlicher ÄnderungBei Anlagen, welche die massgebenden Planungswerte einhalten, sind weitergehende Emissionsbegrenzungen nur dann wirtschaftlich tragbar, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann. Mit einer weiteren Einschränkung der Betriebszeiten ist vorliegend keine zusätzliche wesentliche Reduktion der Lärmemissionen zu erwarten. Zudem würden eingeschränkte Betriebszeiten Aus- und Weiterbildungs- sowie Trainingsmöglichkeiten für Piloten der Zivil- und Militärluftfahrt erschweren, weshalb sie sich als unverhältnismässig erweisen. Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig) |
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Beschwerdelegitimation bei Fluglärm (Lauterbrunnen BE)Aufgrund der deutlichen Hörbarkeit des Lärms durch den Flugverkehr von und zum Heliport verursachten Lärm auf ihren Liegenschaften ist die im vorliegenden Fall betroffene Grundeigentümerin – ungeachtet einer allfälligen Lärmzunahme – grundsätzlich berechtigt, gegen den geplanten Neubau einer Flugplatzanlage Beschwerde zu erheben. Artikel auf VUR - Umweltrecht in der Praxis online (kostenpflichtige Anmeldung notwendig) |
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VGer kt. TA cant. |
Gestaltungsplan in Fluglärm belastetem GebietDas Verwaltungsgericht prüfte von Amtes wegen einen privaten Gestaltungsplan in einem fluglärmbelasteten Gebiet in lärmrechtlicher Hinsicht. Dabei kam es zum Schluss, dass gemäss Art. 22 Abs.1 USG keine Wohnungsbaubewilligung erteilt werden darf, weil der Gestaltungsplan neue Wohnnutzungsmöglichkeiten in einem Gebiet vorsieht, welches mit Fluglärm über dem Immissionsgrenzwert belastet ist. Die Beschwerde wird daher gutgeheissen, ohne dass die weiteren Einwände der Beschwerdeführer geprüft werden müssen. |
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Revision BZO in FlughafennäheZH: Revision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten. Während bei anderen Lärmarten Bewilligungen aufgrund von Lärmminderungsmassnahmen in Frage kommen, ist dies im Zusammenhang mit Fluglärm nur beschränkt möglich; solche Massnahmen sind rechtlich ohnehin nicht von Bedeutung, weil die relevanten Fluglärmwerte gemäss Art. 38 Abs. 2 LSV durch Berechnung und nicht durch Messung zu ermitteln sind. Für die Nutzungsplanung der Stadt Kloten massgebend sind die Belastungswerte gemäss dem 2005 genehmigten vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich. |
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Überschreitung AlarmwertZH: Kloten: Der Alarmwert wird im überwiegenden Teil der Baugrundstücke in der ersten Nachtstunde um 1dB überschritten, was eine erhebliche Überschreitung der Belastungsgrenzwerte darstellt. |
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